Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart  Jg. 3 (2002), Heft 2


 

Gibt es ein Recht auf den eigenen Tod?

Eine Einführung in den Forum-Schwerpunkt "Sterbehilfe"

von

Max Lorenzen

Das Bedürfnis, über die Problematik eines Verfügungsrechtes nicht nur über das eigene Leben, sondern auch über den eigenen Tod zu diskutieren, wächst. Veranstaltungen mit dieser Thematik sind in der Regel gut besucht. Die Gründe hierfür liegen zum Teil auf der Hand: die lebensverlängernden Möglichkeiten der Medizin gehen einher mit einer steigenden Rate von Krebserkrankungen, wie überhaupt die höhere Lebenserwartung Alterskrankheiten wie Parkinson und Alzheimer zunehmen lässt. Darüber hinaus sehen immer mehr Menschen das Schreckgespenst vor sich, in einem seelenlosen Krankenhausbetrieb der Apparatemedizin gerade dann ausgeliefert zu sein, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Wünsche und Willensabsichten zu formulieren oder durchzusetzen.

Diese Gründe machen gleichsam die pragmatische Basis der Fragestellung, ob man, unheilbar erkrankt, sein Leben selbst beenden, oder sich hierbei gar helfen lassen dürfe, aus. Sie genügen jedoch nicht, um die sich schon in dieser Frage zeigende veränderte geistige Einstellung der Menschen zu begreifen. In früheren Zeiten, als der "Selbst-Mord" noch eine Sünde und ein strafbares Delikt war, das unter Umständen auch die zurückbleibenden Familienangehörigen unter die Auswirkungen der gesetzlichen Verurteilung fallen ließ (wie in England, wo Hab und Gut des Suizidenten vom Staat eingezogen wurden), dachte niemand daran, ein Recht auf den eigenen Tod juristisch einzufordern. Selbstverständlich beendeten in allen Epochen Menschen ihr Leben selbst, um den Qualen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung zu entkommen; sie wussten aber, dass weder die kirchliche Dogmatik, noch der Gesetzeskodex des Staates Gläubigen oder Untertanen solche autonomen Entscheidungen zubilligte.

Offenbar ändert sich etwas grundlegendes in der Mentalität der Menschen, wenn nun immer mehr fordern, dass ihr Selbstbestimmungsrecht auch den Bereich des Sterbens und des Todes umfassen müsse. Man versteht dann auch, warum die, jedenfalls in Deutschland, in demokratischer Hinsicht rückständigsten gesellschaftlichen Sektoren: Kirche und Ärzteschaft, sich so schwer damit tun, dieses Autonomiestreben anzuerkennen. Vielleicht verbirgt sich hinter den von den Vertretern dieser Institutionen besonders häufig benutzten Schlagworten von der Würde und Unantastbarkeit des Lebens etwas, das das Licht scheut. Schauen wir genauer zu.

Bekanntlich bereitet es juristisch keinerlei Schwierigkeiten, sondern ist ausdrücklich erlaubt, dass Ärzte bei Sterbenden mit starken Schmerzen die Dosierung von Morphinen so hoch ansetzen, dass der Tod eintritt. Natürlich ist er, so die juristische Hilfskonstruktion, nicht etwa beabsichtigt, also nicht das Ziel der ärztlichen Handlung, sondern nur eine unausbleibliche Folge. Hätte nun aber der Patient den behandelnden Arzt darum gebeten, ihm diese tödliche Spritze zu geben, so hätte dieser sich mit aller Sicherheit geweigert. Das bedeutet aber, die Entscheidung über Leben oder Tod soll einzig und allein in der Hand der Ärzte, nicht aber in der der Betroffenen liegen.

Ebenso wehren sich in Deutschland Moraltheologen und Vertreter der Hospizbewegung vehement gegen jede aktive oder passive Sterbehilfe. Ihr Argument, Leben und Tod des Menschen lägen in Gottes Hand, er allein entscheide also, wann jemand sterbe, gilt aber offensichtlich nicht für den weitaus häufigeren Fall, dass der Sterbeprozess von Menschen durch den sinnlosen Einsatz medizinischer Maßnahmen verlängert wird.

Aber auch sonst taugt dieses Argument nichts. Es stützt sich auf die Bibel, in der zu lesen ist, das Leben sei "ein Geschenk Gottes". Wenn nun die doch recht freie Auslegung: "dann dürfen wir dieses Geschenk auch nicht aus eigenem Entschluss zurückgeben" sich immerhin als Auslegung zu erkennen gäbe - was ja die Möglichkeit anderer Deutungen beinhaltet - , statt ganz und gar dogmatisch aufzutreten, so wäre doch jedenfalls schon der Weg zu einem weniger autoritären Auftreten der kirchlichen Experten auch in Fragen der Sterbehilfe geebnet.

Aber dieses autoritär-dogmatische Gebaren spiegelt nur einen ebensolchen Gottesbegriff. Gegenüber dem unerforschlichen Ratschluss des allmächtigen Alleinherrschers, der sich nicht in die Karten schauen lassen will, bleibt uns, seinen Geschöpfen, nur demütige Einwilligung. Man erkennt leicht, dass dieser Theokrat ein Relikt absolutistischer Staats- und Glaubensformen ist. Mit Menschen, die keine Untertanen mehr sind, sondern eine weitreichende Entscheidungsbefugnis für ihr Leben beanspruchen, wird er nicht fertig. Dieses vor-demokratische Gottesbild bedarf dringend einer Transformation. Das bedeutet jedoch, die es vertretende Kirche muss sich ändern, wenn sie nicht zunehmend in einem demokratischen Gemeinwesen ein Fremdkörper bleiben will. Ein sich in dieser Hinsicht wandelndes Gottesbild verlöre seine Starre und verlebendigte sich. Bereits jetzt gilt: kein gläubiger Mensch, der für das Recht auf Freitod eintritt, braucht sich deswegen von seiner Kirche Vorwürfe machen zu lassen.

Wer sich hingegen, wie die bereits erwähntenTheologen und Vertreter der Hospizbewegung, dogmatisch auf Gott beruft, um andere Meinungen in dieser Frage zu desavouieren, handelt unredlich und will eigentlich verhindern, dass wirklich demokratische Vorstellungen gesamtgesellschaftlich und in seiner Institution Platz greifen. Eines wissen diese Experten sehr genau: es gibt kein Selbstbestimmungsrecht des Menschen über sein Leben, das nicht dasjenige über seinen Tod prinzipiell miteinbegreift. Auch jeder Gläubige kann und darf selbst entscheiden, ob er sein Ende in die Hand seines Gottes legt, oder es, bei gegebenen Umständen, selbst herbeigeführt. Auf keinen Fall aber darf ein Gläubiger für einen anderen oder für einen Atheisten festlegen, wie diese sich in dieser Frage zu verhalten haben. Selbstverständlich gilt dasselbe umgekehrt für einen Nicht-Gläubigen, auch er darf keinesfalls seine Vorstellungen von einem selbstbestimmten Ende anderen oktroyieren.

Wir brauchen also nicht nur eine Gesetzeslage, die es ausdrücklich zulässt, dass sich unterschiedliche Einstellungen bezüglich der Sterbehilfe umsetzen lassen, sondern vor allem auch eine Praxis, in der sie sich konkretisieren können. Man gestatte mir, hier ein noch utopisches Bild zu malen. Ich fände es großartig, wenn auch ein in einem Hospiz Sterbender, seines Leidens müde, ohne dass irgendein Druck auf ihn ausgeübt würde, Hilfe anfordern könnte, um sein Leben zu beenden. Genauso müssen die Wünsche eines unheilbaren Krankenhauspatienten, der lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt, aber sein Leben auch nicht selbst beenden will, respektiert werden. "Es wäre wünschenswert", sagt der Belgier Mauritz Verzele, "dass verzweifelte Menschen die Wahl hätten, dass die verschiedenen Möglichkeiten palliative Versorgung, Sterbehilfe und Suizid als gleichwertig anerkannt, möglich und zugänglich gemacht würden" (Der sanfte Tod. Suizidmethoden und Sterbehilfe).

Natürlich sind wir von dieser Situation weit entfernt. Um zu verhindern, dass wir uns ihr zumindest annähern, wird gerne das sogenannte "Dammbruch"-Argument verwendet. Es besagt, wer den Menschen zugestehe, über ihr Sterben selbst zu entscheiden und sich dabei womöglich aktiv, wie in den Niederlanden, helfen zu lassen, setze die Hemmschwelle gegenüber dem Tod herab. Er nehme so die Gefahr in Kauf, dass womöglich nicht nur immer mehr Kranke ihr Leben beenden wollen, sondern auch, dass, etwa von Angehörigen, Druck auf sie ausgeübt werde, eine belastende Pflegesituation auf diese Weise zu beenden. Beides, das ist festzuhalten, sind bloße Vermutungen. Die Erfahrungen in den Niederlanden zeigen nicht, dass nun bei Kranken und Leidenden eine Todessehnsucht um sich griffe. Was den möglichen Missbrauch angeht, der in jeder Sache prinzipiell immer möglich ist, so wäre ihm durch geeignete Überprüfungsmaßnahmen zu begegnen. Aber natürlich darf eine gute Sache nicht etwa deswegen nicht eingeführt werden, weil sie auch in böser und entstellender Absicht verwendet werden kann. Nicht von ungefähr haben Gegner der Demokratie in früheren Zeiten so argumentiert: man gebe den Menschen das Recht, zu wählen und politisch selbst zu entscheiden, so müsse alles in Chaos und Anarchie versinken.

Vor einiger Zeit hat der Zürcher Stadtrat entschieden, dass in den Städtischen Altersheimen Freitodbegleitungen durchgeführt werden dürfen. "Damit", so schreibt der Schweizer Pfarrer Werner Kriesi, der für Exit, Vereinigung für humanes Sterben, Deutsche Schweiz, tätig ist, "wurde zum ersten Mal von einer Behörde das Recht auf den frei bestimmten Tod öffentlich anerkannt". Weil das in Deutschland zur Zeit noch unvorstellbar ist, müssen wir schlussfolgern, dass unser Land, verglichen etwa mit Holland oder der Schweiz, demokratisch rückständig ist. Seine Bürgerinnen und Bürger jedoch, in deren Ansicht jenes Recht bereits weitgehend etabliert ist, sind hierin demokratischer als die Vertreter von Parteien und Kirchen, von Juristen und Ärzten. Also müssen sie - wir - darum kämpfen, die Selbstbestimmung auch und gerade auf diesem Gebiet gegen diejenigen, die sie, uns nicht nur regieren, sondern auch ethisch gängeln wollen, durchzusetzen. Es geht um die Sache selbst: sie ist wichtig; es geht aber auch um eine weitergehende Demokratisierung unserer Gesellschaft. Um sie zu erreichen, ist die Einsicht in den Zusammenhang von der juristisch sanktionierten Möglichkeit, über den eigenen Tod zu verfügen und der realen Autonomie mündiger Bürger wichtig und hilfreich.

 

Wir wollen im Marburger Forum ein offenes Gespräch über Sterbehilfe führen. Zunächst veröffentlichen wir ein Gespräch mit dem bereits erwähnten Schweizer Pfarrer Kriesi, dann den letzten Jahresbericht der Exit-Vereinigung, sowie einen Text, der die Grenzen dieser Hilfe, wenn nämlich psychisch kranke Menschen sie in Anspruch nehmen wollen, zeigt.

Weiterhin wünschen wir uns die Mithilfe unserer Leserinnen und Leser. Auf einen Fragebogen zu diesem Themenkomplex (demnächst im Forum) erhoffen wir uns möglichst zahlreiche Antworten. Selbstverständlich wird die Auswertung und anschließende Veröffentlichung anonym erfolgen.

Wir versprechen ausdrücklich, kontroverse Beiträge zu veröffentlichen und werden etwa auch Theologen fragen, warum ihrer Ansicht nach Gott etwas gegen den Freitod sogar im Falle einer unheilbaren Krankheit und entsprechend erst recht auch gegen die aktive Sterbehilfe hat.

Insgesamt möchten wir so den argumentativen und demokratischen Dialog überhaupt stärken und damit die Möglichkeit der Koexistenz auch unterschiedlicher ethischer Ansichten und Standpunkte zeigen.

 Diesen Artikel als Word-Dokument herunterladen