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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 3 (2002), Heft 4
Nicole Deck, eine junge Frau von zweiundzwanzig Jahren erzählt ihre Lebensgeschichte in einem Buch mit dem Titel: „Ich schwimme ins Leben“, herausgegeben vom Zytglogge Verlag in Bern. Auf dem hinteren Deckelblatt lesen wir einen kurzen Abriss ihres schweren Schicksals:
„Nicole Deck Geb. 6.Dezember 1977 in Winterthur als dritte von vier unehelichen Töchtern. Wurde von der Mutter verstossen, von Pflegeeltern misshandelt, vom Heimleiter missbraucht. Mit 14 Jahren scheiterte ihr erster Suizidversuch. Beim dritten verlor sie das Augenlicht. Als blinde Schwimmerin wollte sie an den Paralympics teilnehmen. Am 29. Juli 2000 , ein Jahr nach der Veröffentlichung ihrer Biografie, erlag sie einer Barbiturat- Überdosis.“
Soweit der kurze Text im erwähnten Buch. Vor zwei Jahren versuchte Nicole sich mit einer Pistole das Leben zu nehmen. Sie schoss sich in den Kopf und überlebte die schwere Verletzung um den Preis der völligen Erblindung. Mit Hilfe von Daniel J. Schüz, Redaktor bei der Zeitschrift „Schweizer Familie“, beschrieb Nicole ihre trostlose Jugendzeit, die zu einer psychischen Erkrankung führte, welche Fachleute als Borderline - Syndrom bezeichnen.
Anfänglich schien es, als könnte die junge Frau sich schrittweise mit ihrer Erblindung abfinden, umso mehr, als sie durch verschiedene Medien in der Öffentlichkeit grosse Aufmerksamkeit und auch Mitgefühl erleben durfte. Allmählich aber verflüchtigte sich das öffentliche Interesse und Nicole wurde immer härter mit dem tragischen Schicksal ihrer Erblindung konfrontiert.
Alle Versuche, sie unter diesen harten Umständen zum Leben zu ermutigen, schlugen fehl:
„Nein! Ich kann und will so nicht leben. Ich habe mir die Augen aus dem Kopf geschossen, und eine unaussprechbare Verzweiflung packte mich, als ich im blendend weissen Spitalzimmer aus meiner Bewusstlosigkeit erwachte. Nun bin ich verdammt, in der Dunkelheit eines blinden Menschen weiter zu leben. Was ich mir nicht aus dem Kopf schiessen konnte, sind alle die grässlichen Erinnerungen aus meiner Jugendzeit und ich spüre immer deutlicher, wie diese meine Seele zerstört haben und weiter zerstören werden. Ich weiss es genau, in meinem Innern ist etwas zerbrochen, das kein Therapeut heilen kann. Ich bin ein total kaputter Mensch, wenn ich wenigstens sechzig Jahre alt wäre, dann könnte ich es vielleicht noch einige Jahre aushalten. Exit muss mir helfen! Sie kann es verantworten, denn ich weiss seit vielen Jahren und besonders seit ich mich blind geschossen habe, dass ich mir das Leben nehmen werde!“
Nicole lebt im blühenden Alter von dreiundzwanzig Jahren. Sie ist durch ihre Blindheit schwer behindert, in ihrer früheren Jugend „verstossen, misshandelt und sexuell missbraucht“ und in der Folge dieser Erlebnisse seelisch erkrankt, körperlich jedoch sportlich und gesund. Ihr ganzer Freundeskreis wehrt sich vehement gegen alle von Nicole angekündigten Vorbereitungen zu einem Freitod und nicht zuletzt ihr Psychotherapeut unternimmt konkrete Massnahmen gegen die Freitodpläne seiner jungen Klientin. Nicole empfindet all das als anmassende Entmündigung ihrer Persönlichkeit und auch als Mangel an Einfühlung für ihre Verzweiflung.
Mit dieser Darstellung wird das drückende Dilemma für die Freitodhilfe von Exit sichtbar. Bei schwer krebskranken Menschen zum Beispiel lässt sich auf Grund medizinischer Erfahrungen mit grosser Sicherheit nachweisen, dass eine Heilung ausgeschlossen ist und somit ein Freitod eine Erlösung aus einem qualvollen Todeskampf bedeuten kann. Kürzlich getätigte Umfragen zeigen auch, dass Freitodhilfe in solchen Umständen von der Mehrheit unserer Bevölkerung und auch seitens der Behörde akzeptiert wird.
Wer kann aber beweisen, dass einem jungen Menschen, wie Nicole Deck nicht noch geholfen werden könnte? Tausende von Erblindeten zeigen uns, dass sich auch mit diesem schweren Schicksal ein lebenswertes Leben aufbauen und führen lässt. Noch mehr: eine solche Behinderung führt nicht selten zu einem vertieften Lebens- und Sinnverständnis, fern alltäglich gelebter Oberflächlichkeit.
Damit ist Blindheit allein, so schwer diese anfänglich akzeptiert werden kann, noch kein ausreichender Grund, einem Menschen zum Freitod zu verhelfen, vor allem wenn es sich um einen sehr jungen Menschen handelt. Selbst d i e Exitmitglieder, welche der Selbstbestimmung einen sehr hohen Stellenwert einräumen, werden anerkennen können, dass die in unseren Bestimmungen formulierte Position der „unzumutbaren Behinderung“ höchster Sensibilität und umfassender Verantwortung bedarf, um diese angemessen anzuwenden.
Abgesehen von diesen Überlegungen lebt eine Sterbehilfsorganisation nicht im luftleeren Raum, sondern eingebettet in das ganze Gefüge unserer Gesellschaft. Ob wir wollen oder nicht, sind wir - nebst den gesetzlichen Grundlagen – auf die mehrheitliche Akzeptanz der Menschen in unserem Lande angewiesen.
Selbst wenn wir tief überzeugt sind, dass eine junge Frau wie Nicole Deck, mit oder ohne unsere Hilfe, ohnehin aus dem Leben scheiden wird, werden wir die „Gefühlsschranke“ anerkennen müssen, die wohl zu Recht besteht, wenn es darum geht, einem verzweifelten jungen Menschen Freitodhilfe zu bieten. Denn immer liesse sich vermuten - und das durch häufige Erfahrungen gedeckt -, dass ohne diese Hilfe der oder die Betreffende die Krise hätte überwinden können.
Eine zusätzliche Schwierigkeit ergab sich bei Nicole durch ihre psychische Krankheit. Der sogenannte „Basler Fall“, der in der gesamten Öffentlichkeit eine monatelange heftige Kontoverse ausgelöst hatte und auch weltweit in Fachpublikationen diskutiert wurde, gab uns den entscheidenden Anstoss zur Bildung einer Ethikkommission. Diese empfahl unserem Vorstand, vorläufig von jeglicher Sterbehilfe bei psychisch kranken Menschen Abstand zu nehmen. Ob das im Falle von Nicole Deck richtig oder falsch war, sei dahingestellt.
Informationshalber anzufügen ist hier, dass Exit die Barbituratdosis, die zu einem schmerzlosen Tod notwendig ist, nur anwenden darf, nachdem diese von einem Arzt mittels eines Rezeptes verschrieben worden ist. Die Gesundheitsbehörden werden jedoch in diesem Falle keinem Arzt eine solche Rezeptur gestatten. Insofern sind Exit die Hände gebunden, auch wenn wir überzeugt wären, dass Nicole hätte geholfen werden müssen. Wir hoffen jedoch, in unserer Gesellschaft die notwendigen Diskussionen anzuregen.
Unsere Mitglieder werden verstehen, dass Gespräche und Kontakte mit Menschen wie Nicole für uns alle im Zürcher Exitbüro zu einer enormen emotionalen Belastung führen. Wo immer möglich, ermutigen wir Verzweifelte, neue therapeutische Kontakte anzuknüpfen. Manchmal vermitteln wir eine psychiatrische Hilfe, sofern wir darum gebeten werden. Nicht selten aber stossen wir auf radikale Ablehnung gegenüber jeglicher Psychiatrie, meist auf Grund langjähriger Erfahrungen, die als negativ und verletzend empfunden wurden.
Nicole gehörte zur letzteren Gruppe. Ohne unsere Hilfe fand sie ihren eigenen Weg. Wenn die seelischen Qualen auf ein unerträgliches Mass anwachsen, löst sich die kreatürliche Angst vor dem Tode in nichts auf und der entscheidende Schritt aus diesem Leben vollzieht sich auch für einen jungen Menschen ohne Tränen und Schmerz.
Nachbemerkung der Redaktion:
Nunmehr hat Belgien gesetzliche Regelungen
eingeführt, die es ermöglichen, auch psychisch kranken Menschen Sterbehilfe
zu leisten. Der Beitrag von Werner Kriesi führt uns eindringlich vor Augen,
in welche Gewissensnöte diejenigen kommen können, an die eine solche Bitte gerichtet
wird. Es scheint, als sei eine Entscheidung gerade hier kaum nur nach
generellen Prinzipien zu treffen. Um so nötiger ist auch bei uns eine
Gesetzeslage, die Einzelschicksal und - willen mitberücksichtigt - und so auch den psychisch
unheilbar
Kranken und zutiefst Leidenden die Chance gibt, über ihren Tod eigenverantwortlich
zu bestimmen und in dieser Situation nicht alleingelassen zu werden. Jemand,
etwa gar ein junger Mensch, der an einer Depression erkrankt und sich in einer
akuten Notlage das Leben nehmen will, braucht ärztliche und mitmenschliche Hilfe.
Aber jemand, der alles versucht hat, dieser Krankheit zu entkommen und dem es
nicht gelungen ist, sollte, wenn er es will, die Möglichkeit haben, wenigstens
schmerzfrei aus dem Leben zu gehen, statt sich von einer Brücke stürzen oder
vor den Zug werfen zu müssen.
Wir können vor der Not der psychisch
Kranken nicht die Augen verschließen - und wir müssen einsehen, dass der von
ihnen eingeforderte Beistand die härteste Bewährungsprobe für Theorie und
Praxis der Sterbehilfe ist. In jedem Fall ist die deutsche Gesellschaft weit
davon entfernt, sich diesem Problem offen zu stellen, seine Lösung ist nicht
in Sicht. Was bleibt, ist also vorerst nur, sich über die belgische Situation
umfassend zu informieren, um in unserem Land eine möglichst vorurteilsfreie
Diskussion zu initiieren.