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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 3 (2002), Heft 4
Wolfgang Kersting: Kritik der Gleichheit. Über die Grenzen der Gerechtigkeit und der Moral. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2002. 341 S, ISBN 3-934730-47-7, 40 €
Wie schon bei Kerstings letztem Buch (‚Politik und Recht‘, im gleichen Verlag erschienen) handelt es sich hier um eine Aufsatzsammlung. Neben Originalbeiträgen finden sich Texte, die bereits anderswo publiziert, allerdings für diesen Band überarbeitet und erweitert wurden. Der Leser/die Leserin findet also nicht einen einheitlichen Argumentationsgang, in dem ein Gedankengebäude Schritt für Schritt und aufeinander aufbauend entwickelt wird. Sondern präsentiert wird eine Ansammlung von Untersuchungen zu Einzelfragen, an denen sich das philosophische Denken abarbeitet. So wird im ersten Teil des Buches (‚Grenzen der Gerechtigkeit‘) die Gerechtigkeitsfrage anhand der Problemkomplexe ‚Sozialstaat‘, ‚internationale Verteilungsgerechtigkeit‘ und ‚Gesundheitsversorgung‘ thematisiert. Die Untersuchungen des zweiten Teils (‚Grenzen der Moral‘) orientieren sich an den Stichworten ‚Tugendethik‘, ‚moralische Rationalität‘, ‚Ethik, Natur und Technik‘.

In Kerstings politikphilosophischen Untersuchungen geht es um die Frage, nach welchen Kriterien knappe Güter in gerechtigkeitstheoretischer Perspektive zu verteilen sind. Hierbei ist ein Abgleich der Prinzipien Freiheit und Gleichheit vorzunehmen. Ist einerseits die staatliche Gewalt fraglos hinsichtlich der Sicherung allgemeiner Freiheit legitimiert, so stellt sich im Anschluß daran die Frage, welche legitimatorische Funktion Gleichheitskonzeptionen haben können. Kerstings These ist, daß nur ein formaler Gleichheitsbegriff zur Begründung (und Begrenzung) staatlichen Handelns – hier: der Güterverteilung – herangezogen werden kann. Der formale Gleichheitsbegriff muß zudem eindeutig dem Freiheitsprinzip untergeordnet werden.
Kerstings Überlegungen stehen auf dem Boden liberalistischer politischer Philosophie. Deren methodischem Instrumentarium begegnet er aber nunmehr – stärker noch als in früheren Arbeiten – mit Skepsis. In seine die Untersuchungen leitenden Grundüberzeugungen hat ein gewisser Essentialismus Einzug gehalten. Man könnte auch sagen: Kersting hat seine kommunitaristische Lektion gelernt – allerdings ohne dabei selbst zum Kommunitaristen zu werden. Dies zeigt sich zum einen daran, mit welchen Argumenten er egalitäre Sozialstaatskonzeptionen (die von ihm heftig kritisiert werden) ablehnt. Der Vorwurf der philosophische Inkohärenz an die Egalitaristen basiert auf seinem Konzept der konkreten Person. Kerstings Personbegriff ist der des kontingent-faktischen Individuums. Die zufällige natürliche Ausstattung des Einzelnen darf durch das Abstraktum der Rechtsperson nicht aufgehoben werden. Rechtssubjekt und konkretes Ich stehen gleichermaßen am Anfang der Staatsbegründung. Dies aber bedeutet, daß es weder ein Recht des Individuums, noch eine Pflicht des Staates geben kann, das Kontingent-Faktische des/der Einzelnen schlechthin aufzuheben. Dies bedeutet ganz konkret: es gibt kein Recht, für eine mangelhafte natürliche Ausstattung entschädigt zu werden. Es gibt Lebensrisiken, die rechtlich nicht vergesellschaftet werden können. Die Gleichmacherei der Egalitaristen bedeutet in dieser Perspektive eine Entsubstantialisierung – und damit Aufhebung – der Person.
Man muß Kerstings praktisch-politische Folgerungen nicht teilen, aber der Versuch, das Recht nicht aus dem Hut des Universalismus zu zaubern, sondern auf ein anthropologisches Fundament zu stellen, ist berechtigt und daher von allgemeinem Interesse. Dies ist besonders deutlich im Hinblick auf die Menschenrechte: menschenrechtsuniversalistischen Argumenten sind enge kulturelle Grenzen gezogen. Dagegen haben Rechtsprinzipien, die sich am Lebensinteresse und der Vulnerabilität des konkreten Menschen orientieren, eher Chancen, in einem interkulturellen Kontext akzeptiert zu werden. Auch in der Theorie der internationalen Beziehungen kann nicht mit einem material bestimmten Gleichheitbegriff gearbeitet werden. Die Güterverteilung kann hier nur Teil eines Risikomanagements sein. Einen Weltsozialstaat kann und soll es nach Kersting nicht geben.
Der Liberalismus als Theorie der Gerechtigkeit bedarf – dies ist eine der Kernthesen des zweiten Teils des Buches und Teil der kommunitaristischen Lektion – einer Theorie des Guten. Der Liberalismus darf sich zu seinen eigenen Grundlagen – Recht und Freiheit – nicht wertneutral verhalten. Das liberale Tugendethos von Bürgersinn und Freiheitsbewahrung konstituiert sich aber nun gerade nicht über den Markt der Interessen. Die affirmative Einstellung der Bürger zu ‚ihrem‘ Staat muß gelernt bzw. gelehrt werden. Leider scheint Kersting hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Bürgererziehung das nötige Problembewußtsein zu fehlen: „Mühelos läßt sich aus der politischen Ordnung des Liberalismus ein Bürgerideal ableiten, das in seinem Denken, Reden und Handeln für die Werte des Liberalismus, für die Prinzipien der Gerechtigkeit und Autonomie, für den menschenrechtlichen Egalitarismus der wechselseitigen Achtung, für die politische Selbstbestimmung der Bürger einer historisch gewachsenen politischen Gemeinschaft eintritt. Und jenseits aller vernünftigen Meinungsverschiedenheiten ist fraglos ein Konsens darüber zu erzielen, welche Verhaltensmuster und Charakterformationen, welche Einstellungen und Loyalitäten die Mitglieder einer liberalen demokratischen Gemeinschaft in einer hinreichend überwiegenden Mehrheit besitzen müssen, damit diese Gemeinschaft kontinuierlich Bestand hat, welche politisch-erzieherischen Maßnahmen getroffen werden müssen, damit diese liberal-bürgerlichen Tugenden sich in den in der Gemeinschaft Heranwachsenden ausbilden, und wie der Bereich des allgemeinen Lebens und der demokratischen Öffentlichkeit politisch befestigt werden kann, damit er sich gegen die expansiven Tendenzen des privatisierenden Marktes und der entmündigenden Bürokratie gleichermaßen behaupten kann.“ (252/253) Angesichts der Leitkulturdebatte wird nicht jeder/jede diesen Optimismus teilen wollen. Die hieran anknüpfende spannende Frage nach den Kriterien einer staatlich verantworteten Bürgererziehung wird von Kersting leider nicht mehr gestellt.
Die von Kersting angestrebte anthropologische Fundierung moralischer Prinzipien droht angesichts der rasanten Fortschritte der Biowissenschaften zu einer vollständigen Auflösung des Menschen in Kontingenz zu führen. Die Verfügbarkeit nicht nur der äußeren Natur, sondern auch der inneren (menschlichen) Natur, erzwingt nach Kersting einen neuen Ethiktypus. Ethik stellt dann nicht mehr eine Theorie zur Lösung moralischer Probleme dar, sondern ist ein Medium der Selbstreflexion des modernen Menschen. Dies gilt für die sogenannte ‚angewandte‘ Ethik, die sich in eine Vielzahl von Bereichsethiken auffächert. Man würde das Wesen dieser Reflexionsform verkennen – so Kersting – wenn man von ihr absolut gültige Lösungen für konkrete wissenschaftsethische Fragestellungen erwartet. Wie Kersting am Beispiel der Ökoethik zeigt, ist diese im Zwischenbereich zwischen intuitiven moralischen Überzeugungen und gesellschaftlich-politischem Handeln angesiedelt und unabhängig von diesen.
Die moralphilosophische Behandlung der durch Technik erzeugten Probleme im Verhältnis Mensch-Natur hat zunächst einmal anzuerkennen, daß die Technik nicht eine beliebige Praxis des Menschen darstellt. Der Mensch ist wesentlich ein ‚technizistisches Tier‘ das sich Natur (als Überlebensressource) durch Technik aneignen muß. Damit ist einer technikskeptischen Wissenschaftsethik der Weg zur Lösung solcher Probleme aus prinzipiellen Gründen verlegt. Es gibt in diesem Sinne keine Alternative zur Moderne. Gleichwohl ist Wissenschaftethik nötig. Wissenschaftlich-technisches Handeln unterliegt nicht nur einer instrumentellen, sondern auch einer moralischen Rationalität. Trotz einer auffallenden Affinität dieser zur wissenschaftlichen Vernunft sind der Ort für Wissenschaftsethik nicht Expertenkommissionen, sondern ist der öffentliche Diskurs.
Kerstings Untersuchungen enthalten in weiten Teilen eine Diskurskritik. Dabei gelingt es ihm meist überzeugend, die verschiedenen Positionen nach Argumentationstypen zu ordnen und ihre impliziten Hintergrundüberzeugungen zu eruieren. In Unkenntnis der kritisierten Diskussionsbeiträge fragt man sich manchmal, ob einige der untersuchten Thesen und Argumente wirklich so unsinnig sind, wie Kersting sie darstellt. Wenn darüber hinaus auch nicht jeder/jede die von Kersting gezogenen Konsequenzen teilen mag, so sind seine Argumente doch immer plausibel und diskussionswürdig. Kerstings philosophische Position sieht sich der Moderne in dem Sinne verpflichtet, daß sie allen metaphysischen Ballast abzuwerfen bestrebt ist, ohne dabei postmodern zu werden. Den Lesern/Leserinnen wird ein Tableau philosophisch-systematischer Studien geboten, die hinsichtlich ihres Problembewußtseins auf der Höhe der Zeit sind, ohne dabei geschichtsvergessen zu sein. Obwohl Kersting einen gewöhnungsbedürftigen Sprachstil pflegt, sind die meisten Essays durchaus auch als Einführungen in ausgewählte Bereiche der ‚angewandten Ethik‘ geeignet.
Rainer Friedrich, Wuppertal
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