Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart  Jg. 4 (2003), Heft 5


"Jeder Mensch sollte das Recht haben, seinem Leben dann ein Ende zu bereiten, wenn er es mit seinem eigenen Würdeempfinden nicht mehr in Einklang bringen kann"

Gespräch mit Dr. Kurt Schobert, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, und Susanne Dehmel, Pressesprecherin der DGHS

 

„... ich übernahm in einer schwierigen Phase der DGHS die Tätigkeit des Geschäftsführers“

Marburger Forum: Herr Dr. Schobert, beginnen wir mit einigen persönlichen Fragen: seit wann sind Sie Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, und wie kam es zur Übernahme dieses Amtes?

Dr. Schobert: Seit 1993 bin ich Geschäftsführer der DGHS, seit 1990 arbeite ich hier als Angestellter, seit 1986 bin ich Mitglied. Es kam zu diesem hauptamtlichen Engagement durch jahrelange Beschäftigung mit Integrationsfragen und auch dem Gegenteil: Desintegration, Suizidforschung, Thanatologie, begründet aus meiner Tätigkeit als Sozialwissenschaftler. In einer schwierigen Phase der DGHS übernahm ich dann die Tätigkeit des Geschäftsführers, gebeten aus den Reihen der Funktionsträger und der Mitarbeiter.

Dr. Kurt Schobert, Geschäftsführer der DGHS in Augsburg

MF: Berichten Sie doch bitte einiges zu Ihrem persönlichen Werdegang - Sie sind Soziologe und haben bereits 1989 im Fischer-Verlag ein Buch über den Suizid veröffentlicht. Das Thema beschäftigt Sie offensichtlich also schon seit längerer Zeit.

Dr. Schobert: Es beschäftigt mich letztlich seit meiner Promotionsarbeit, die sich mit Fragen der sozialen und kulturellen Integration deutscher Minderheiten in Südamerika befasst hat. Ich bin sehr früh auch auf Publikationen aus dem Suizid-Bereich gestoßen. Das daraus entstandene Buch zur Motivforschung des Suizids „Der gesuchte Tod“  ist dann im Fischer Taschenbuch Verlag erschienen. Sehr viele Motive können dazu führen, dass sich Menschen das Leben nehmen - die Arbeit der DGHS ist allerdings auf Suizid als Ultima Ratio zugeschnitten und möchte keinesfalls die Suizid-Frage im Vordergrund sehen. Wir verstehen uns als Patientenschutzorganisation, die Aufklärung, Selbstbestimmung und Humanität als Schlüsselbegriffe sieht – gemäß § 2 der DGHS-Satzung. Ich sehe eine wesentliche Aufgabe einer Suizidprophylaxe darin, durch gute Vorsorge und Alternativen die Entscheidung in Richtung Suizid erst gar nicht entstehen zu lassen. Gleichwohl gibt es Fälle, die sogar einen, wie ich es nannte, „prophylaktischen Suizid“ ins Kalkül ziehen lassen, da der Gesetzgeber es unterlassen hat, die umfassenden und sensiblen Fragen der Sterbehilfe so zu regeln, dass Bürger auf Hilfe vertrauen dürfen, wenn sie sich selbst nicht mehr helfen können, ein klarer Wille des Patienten vorliegt und Kriterien der Beurteilung vorliegen, die Missbrauchsgefahren möglichst ausschließen.

MF: Jetzt ein Sprung ins kalte Wasser. Ihr Vorgänger in diesem Amt hat der Sache, für die Sie sich einsetzen, sehr geschadet. Man kann daraus entnehmen, dass sich auch und gerade Organisationen, die sich in gesellschaftlich schwierigen Bereichen für Fortschritt und Selbstbestimmung einsetzen, und deren Mitglieder sich in der Regel ernsthaft engagieren, vor Missbrauch schützen müssen. Weichen wir also diesem Problem nicht aus - könnten Sie schildern, was seinerzeit geschehen ist und welche Konsequenzen das für die DGHS hatte und hat?

Dr. Schobert: Herr Atrott, Gründungspräsident der DGHS und viele Jahre deren hauptamtlicher Geschäftsführer, hat mit einer kleinen Gruppe ihm Vertrauter hinter dem Rücken der Hauptversammlung einen florierenden Zyankali-Handel aufgezogen, an der Steuer vorbei. Dies wurde durch kriminalpolizeiliche Untersuchungen aufgedeckt, nachdem schon geraume Zeit vorher gemunkelt worden war, dass es sich um Aktivitäten in dieser Richtung handeln könnte. Die DGHS hat auch unter seiner Ägide immer wieder dargelegt, auch in der damals erschienenen Broschüre „Menschenwürdiges und selbstverantwortliches Sterben“, dass Zyankali für Sterbehilfe und Suizid nicht geeignet sei, weil die Missbrauchsgefahren groß sind, also dieses Mittel ja auch für ganz andere Zwecke verwendet werden könnte. Im Zuge dieser schwierigen Phase, nach der Unterbringung von Herrn Atrott in Untersuchungshaft, in der er fast ein Jahr war, ist immer wieder, dann auch von Experten, diskutiert worden, ob nicht die Selbsttötung durch dieses Mittel qualvoll und inhuman sei.

Die DGHS hat bis einschließlich Mai 1993 diese Broschüre „Menschenwürdiges und selbstverantwortliches Sterben“ herausgegeben, in der auch Medikamente und Vorgehensweisen genannt wurden, die geeignet sind, einen Suizid herbeizuführen - allerdings auch damals schon ausschließlich ausgerichtet auf Fälle von schwerer Krankheit, nicht für psychisch Kranke, nicht für Kinder und Jugendliche, und nur im Sinne einer selbstverantwortlichen Selbsttötung. Hier wurde auch damals die rechtliche Situation in Deutschland berücksichtigt: aktive direkte Sterbehilfe war nicht erlaubt, und Patienten konnten nicht darauf hoffen, wenn sie in eine solche schwierige Lage kämen, dass sie von ärztlicher Seite Unterstützung erhalten würden. Die DGHS hat damals, wie auch heute, für ein Jedermannsrecht plädiert: jeder Mensch sollte das Recht haben, seinem Leben dann ein Ende zu bereiten, wenn er es mit seinem eigenen Würdeempfinden nicht mehr in Einklang bringen kann. Rechtspolitische Leitsätze und Vorschläge der DGHS zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe und -begleitung liegen dem Bundestag, allen maßgeblichen Pressure-Groups und der Öffentlichkeit mit dem Reader „Ethik in der Medizin“ (Stuttgart 2000) vor. Doch zurück zu den damaligen Problemen:

Die Zeit, die die DGHS ab Bekanntwerden dieser Gerüchte und dann der Unterbringung von Herrn Atrott in U-Haft und der Gerichtsverhandlung, überstehen musste, war sehr hart. Wir haben durch diesen horrenden Image-Verlust: dass eine sehr gute Sache und Zielsetzung für letztlich private finanzielle Interessen missbraucht wurde, sehr viele Mitglieder verloren. Auch der Sache an sich, dieser emotional stark besetzten Thematik, wurde über Deutschlands Grenzen hinaus sehr geschadet.

Es ist damals gelungen, Professor Pohlmeier, den Suizidforscher und Psychiater aus Göttingen, der dort einen Lehrstuhl hatte, für die Präsidentschaft in der DGHS zu gewinnen. Mit seiner Hilfe konnte die DGHS auch Abstand zu den Mutmaßungen, dass sie selbst in diesen Zyankali-Komplex involviert gewesen sei, herstellen. Nun geschieht es ja immer wieder, dass verschiedene Organisationen - ob das Kirchen sind, mit Pfarrern, die Kinder missbrauchen, das Rote Kreuz mit seinem Blutkonservenskandal, Wirtschaftsunternehmen, aber auch sehr honorig ausgerichtete ideelle Vereine - von Funktionsträgern missbraucht werden. Das mag noch angehen, wenn es sich um untere Chargen handelt. Wenn jedoch jemand in der Doppelfunktion als Geschäftsführer und Präsident, mit entsprechender Einflussmöglichkeit auf die Vereinsgeschicke, so handelt - und dann natürlich auch Gegner der Idee öffentlichkeitswirksam diese Geschichte sehr ausschlachten, hat das sehr unangenehme langfristige Folgen. Wir waren deswegen umso mehr bemüht, klare Richtlinien aufzustellen, wie wir künftig Missbräuche dieser Art verhindern können. Ich selbst habe, im Januar 1993 zum Vizepräsidenten der DGHS gewählt, auf dieses Amt und eine Weiterkandidatur verzichtet, mit der Maßgabe, dass keine Funktionsverquickungen zwischen Vorstandsmitglied und Geschäftsführer mehr auftreten.

Wir haben auch Wert darauf gelegt, dass ehrenamtlich tätige Ansprechpartner und Funktionsträger eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, u.a. des Inhalts, „keine Medikamente/Sterbemittel zu besorgen und keine aktive direkte Sterbehilfe zu leisten“, verbunden mit dem Zusatz: „Medikamente/Suizidmittel werde ich nicht verkaufen oder vertreiben“. Mitte 1993 wurde die schon erwähnte Broschüre: "Menschenwürdiges und selbstverantwortliches Sterben" zurückgezogen. Man hat, mit Hilfe von Professor Pohlmeier, die Arbeit der DGHS sehr stark um die Suizid-Prophylaxe ergänzt, z.B. durch einschlägige DGHS-Publikationen und im April 2000 durch ein entsprechendes Positionspapier der DGHS zur Suizidprophylaxe. Durch internationale Kontakte und Mitwirkung von Ärzten ist in Schottland eine Broschüre „Departing Drugs“ (dt. „Selbsterlösung durch Medikamente“) entstanden, die solide Informationen enthält, wie ein qualvoller Sterbeprozess von eigener Hand abgekürzt werden kann. Hierbei handelt es sich aber nicht um DGHS-eigene Broschüren oder Suizid-Informationen. DGHS-Mitglieder können sich diese Informationen eigenverantwortlich ebenso besorgen wie die später entstandene Lose-Blatt-Sammlung „Leben für ein humanes Lebensende.“ Die letztgenannte Schrift zeichnet sich dadurch aus, dass auf eine Fülle von Alternativen und Hilfsadressen zur Vorsorge, für den letzten Lebensabschnitt und zur Suizidprophylaxe hingewiesen wird. Diese Schrift steht in der Tradition von Aufklärung und Humanismus, weil sie Informationen für und Entscheidungsfreiheit des mündigen Individuums im Rahmen rationaler Kriterien fördert. Ein freiheitliches, menschenwürdiges Dasein soll verwirklicht werden, selbstverschuldete Unmündigkeit soll abgebaut werden, fremdverschuldete Barrieren sollen erkannt und vernünftig, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, überwunden werden.

Analog unterstützt die DGHS das allgemeine Freiheitsrecht in Artikel 2 der bundesdeutschen Verfassung, wonach jeder Bürger das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Maßgeblich ist hierbei das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht, das die Verfassungsjuristen und Professoren Hufen (NJW 2001) und Knopp (MedR 2003) so vorbildlich herausgearbeitet haben.

Nun gibt es zweifellos Situationen, in denen das Recht auf Leben nicht zur Pflicht und zum Zwang gegen die Person missbraucht werden darf; die Situation einer Ultima Ratio, die bei schwerer Erkrankung ein individuell beanspruchtes Recht auf Abkürzung des qualvollen Sterbeverlängerungsprozesses beinhaltet; dann, wenn der Patient seine individuell empfundene Würde nicht mehr gewährleistet sieht. „In dubio pro dignitate“ – „im Zweifel für die Würde“ und nicht für die Lebens- oder Sterbensverlängerung – lautet deshalb der Wahlspruch des modernen Humanismus in Verbindung mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes.

Der DGHS-Vorstand sieht es deshalb, gemeinsam mit der Hauptversammlung, als nachhaltig wichtig an, dass jeder Bürger in einer solchen ausweglosen Situation den Rettungsanker einer Ultima Ratio der Freitod-Information hat und dann eigenverantwortlich in dieser Richtung vorsorgen könnte, wenn er wollte. Diese Freitodfrage steht jedoch nicht im Zentrum der DGHS-Arbeit, auch wenn aus der Geschichte mit Herrn Atrott immer wieder von manchen Journalisten oder den Gegnern der DGHS diese Geschichten aufgerollt werden. Im Zentrum der DGHS stand von der Gründung am 7. November 1980 an immer schon die selbstverantwortlichen Vorsorge vor allem mit Patientenverfügung und Patienten-Schutzbrief.

Die Pressesprecherin Susanne Dehmel und Dr. Schobert bei dem Gespräch
 in den Räumen der DGHS in Augsburg

Was die Gegner der DGHS-Weltanschauung verschweigen ist das Phänomen eines Suizid-Paradoxons: Das Wissen, bei schwerer Krankheit notfalls jeden Tag die Qualen durch Selbsttötung abkürzen zu können, reduziert die Sorgen um ein fremdbestimmtes Lebensende, fördert die seelische Gelassenheit und gibt dem Patienten mehr Kraft, einer Krankheit zu trotzen. Dieses Phänomen habe ich an anderer Stelle bezeugt [vgl. Schobert, Kurt F.: Soziologische Beratung in den Tabuzonen von Sterbehilfe und -begleitung. Berufsverband Deutscher Soziologen / Alemanns / Vogel (Hrsg.): Soziologische Beratung. Opladen 1996, S. 294].

 

Einiges zum Aufbau der DGHS

MF: Nun aber zu Ihrem Tätigkeitsbereich. Wie baut sich die DGHS auf, wie viele Mitglieder hat sie, und welche Aufgaben hat ihr Geschäftsführer zu erfüllen?

Dr. Schobert: Der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers ist sehr breit gefasst. Über die Organisation der Bundesgeschäftsstelle hinaus muss er auch die Arbeit der Außenstellen koordinieren, insbesondere der Dependance in Berlin. Er koordiniert weiterhin die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Ansprechpartner und hat in meiner Person auch die separate Funktion des Chefredakteurs der Verbandszeitschrift: "Humanes Leben - Humanes Sterben". Ich bin für große Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit, in Koordination mit dem Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und dem Vorstand, zuständig, weiterhin für finanzielle Dinge nach Maßgabe der Vorstandsbeschlüsse. Auch muss ich die DGHS, in Abstimmung mit dem Präsidenten und dem Vorstand, vor Ämtern vertreten.

MF: Welche weiteren MitarbeiterInnen gibt es?

Dr. Schobert: Wir haben ein Regionalbüro, um mit dieser Außenstelle anzufangen, in Berlin, mit Frau Hauptmann. Wir haben ca. 60 ehrenamtlich tätige Mitarbeiter im Bundesgebiet, zum Beispiel in Kontaktstellen arbeitende Ansprechpartner, die vor allen Dingen die Aufgabe haben, vor Ort Interessenten und Mitgliedern Rede und Antwort zu stehen, Patientenschutzbriefe mit vorzubereiten, oder bundesweit die Veranstaltungen zu unterstützen, die die DGHS durchführt, und die vierteljährlich in der Verbandszeitschrift angekündigt werden. Wir haben dann hauptamtliche Mitarbeiter, neben der Regionalstelle in Berlin, nur noch in der Bundesgeschäftsstelle in Augsburg. Insgesamt, wenn Sie die Teilzeitkräfte einrechnen, handelt es sich um knapp 15 Mitarbeiter. Es gibt die folgenden Abteilungen in der Bundesgeschäftsstelle: das Vorzimmer, das Präsident und Geschäftsführer zugeordnet ist, das Sekretariat, Telefonzentrale, Buchhaltung, Assistenzbereich und, sehr wichtig, das Zimmer von Frau Dehmel, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecherin. Ich möchte noch erwähnen, dass wir ein sehr demokratisch aufgebautes System haben: die zirka 40.000 Mitglieder der DGHS wählen nach Regierungsbezirken Delegierte, und zwar nach einem festgelegten Schlüssel, und diese Delegierten wiederum bilden dann das höchste Organ der DGHS, die Hauptversammlung, die alle zwei Jahre, in der Regel im November, zusammentritt und ihrerseits den Vorstand, also das Präsidium, und die Bundesrevisoren bestimmt. Der Vorstand bestimmt seinerseits den Geschäftsführer, der im Zusammenwirken mit dem Präsidenten die hauptamtlichen Mitarbeiter einstellt.

MF: Die DGHS gibt eine eigene Zeitschrift heraus. Würden Sie uns darüber etwas genauer informieren?

Dr. Schobert: Die Verbandszeitschrift der DGHS: „Humanes Leben - Humanes Sterben“ (HLS) hat eine lange Tradition. Sie wurde bereits 1981, mit damals nur vier DIN-A4 Seiten, begründet, wuchs dann zu einem größeren Zeitungsformat an, das wir erst im letzten Jahr umgestellt haben auf das frühere Format, dessen Nr. 1 erstmals 2003 mit gut 50 Seiten Umfang erschienen ist. Wir begreifen die Verbandszeitschrift, die in einer Auflage von 42.000 bis 45.000 Exemplaren erscheint, als Bindeglied zu den Mitgliedern und als Informationsmedium für die Öffentlichkeitsarbeit, sowie auch als Medium, um uns an Politiker und Organisationen zu wenden. Darüber hinaus informieren wir mit der HLS weltweit knapp 40 Schwestergesellschaften, die in der „World Federation of Right to Die – Societies“ integriert sind. Die Zeitschrift berichtet natürlich immer wieder über aktuelle rechtliche Neuerungen, die Rechtsprechung oder Gesetzesnovellierungen, wie z.B. zum Betreuungsrecht. Wir nutzen die Zeitschrift auch, um gemeinwohlorientiert unserer Aufklärungspflicht, die wir in der Zielsetzung § 2 sowie § 3 der Tätigkeiten der DGHS verankert haben, nachzukommen.

 

Wir stehen in Deutschland in einer sehr paradoxen Situation

MF: Zur Sache selbst. In der Schweiz, in Holland und Belgien gibt es mittlerweile gesetzliche Bestimmungen, die bei Schwersterkrankungen ein Recht auf den eigenen, selbstgewählten Tod garantieren. Wo stehen wir eigentlich in Deutschland?

Dr. Schobert: Ich würde nicht von einer Garantie sprechen. Der selbstgewählte Tod wird auch in den Niederlanden nicht garantiert, sondern zwei Drittel der befragten Ärzte kommen dem Willen und Wunsch des Patienten nicht nach. Es ist auch erforderlich, dass man in der Regel in diesen Ländern wohnt, also deren Staatsbürger ist und dass man schon längere Zeit einen Arzt des Vertrauens hat. Natürlich gibt es zwischen der Schweiz, den Niederlanden und Belgien sehr große rechtliche Unterschiede. In Deutschland sind wir in Teilbereichen sogar liberaler als etwa in den Niederlanden. Dort ist beispielsweise Suizid und Beihilfe zum Suizid strafbar, und es ist nur Ärzten gestattet, unter gewissen Voraussetzungen und Kautelen, eben ärztliche Beihilfe zum Suizid zu leisten. In Deutschland haben wir die rechtliche Situation, dass fast alles erlaubt ist - mit Ausnahme der aktiven direkten Sterbehilfe -, was der Patient will: wenn er es kompetent will, also nicht als Kind oder psychisch Kranker. Das Selbstbestimmungsrecht ist verfassungsrechtlich in Deutschland verankert. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus. Denn in Deutschland kann man, anders als in der Schweiz, sehr viel schwerer geeignete Suizidmittel zur eigenverantwortlichen Abkürzung eines qualvollen Sterbeprozesses erhalten. Und in Deutschland findet man nur in Grauzonen Ärzte, die bereit sind, wie in den Niederlanden oder in Belgien aktive direkte Sterbehilfe zu leisten. Die DGHS hat sich wiederholt gegen diese Grauzonen ausgesprochen und plädiert für klare, umfassende Gesetze.

Wir stehen in Deutschland in einer sehr paradoxen Situation. Es wird weltweit fast, aber in Deutschland zunehmend die terminale Sedierung: „terminal sedation“ als Weg gesehen, um die konsequente Frage nach einer aktiven direkten Sterbehilfe in seltenen Extremfällen zu umgehen. Man kann als Arzt in Deutschland bei geschicktem Vorgehen mit aktiver indirekter Sterbehilfe durchaus einen Patienten zu Tode bringen, ob das nun mit oder ohne Willen des Patienten geschieht. Das halten wir für sehr bedenklich, weil hier Kriterien fehlen, wie das Selbstbestimmungsrecht nun wirklich umgesetzt werden kann und weil Begriffe, die harmlos wirken, missbraucht werden können, ohne dass es entsprechende Kontrollen gibt. Wir wissen, dass in Deutschland die ärztliche aktive indirekte Sterbehilfe in Grauzonen in großem Umfang angewendet wird, wie ja die Gesundheitsberichterstattung des Bundes aus dem Jahr 2001 belegt, durchgeführt vom Robert-Koch-Institut in Verbindung mit dem Statistischen Bundesamt, dass - ich zitiere jetzt sinngemäß - in vielen Fällen auf Drängen des Pflegepersonals bei Patienten ein Behandlungsabbruch vorgenommen wird. Die Ärzte geben diesem Drängen nach - wohl gemerkt, ohne dass die Patienten, geschweige denn die Angehörigen, gefragt werden. Das halten wir für nicht in Ordnung.

Susanne Dehmel: Die DGHS hat vor einiger Zeit vorgeschlagen, ein Dokumentationszentrum für alle Formen von Sterbehilfe einzurichten, damit man überhaupt einen Eindruck bekommt, über welche Zahlen wir in Deutschland reden. Wir haben das Bundesgesundheitsministerium und die Ländergesundheitsministerien angeschrieben. Auf breiter Front wurde signalisiert: kein Interesse!

Susanne Dehmel an ihrem Arbeitsplatz

Dr. Schobert: Bei dem in der Zeitschrift „The Lancet“ publizierten sechs Länder-Vergleich ist Deutschland nicht dabei. Unsere Anfragen, ob es denn denkbar wäre, solche Studien wie in den Niederlanden, in Belgien, oder in Australien auch in Deutschland durchzuführen, haben nur ergeben, dass bisher keine Bereitschaft vorhanden ist oder nicht einmal die Möglichkeit gesehen wurde, solche Umfragen durchzuführen, wohl weil auch die ärztlichen Standesorganisationen vermutlich nicht mitmachen würden.

 

... unsere Aufgaben beinhalten auch, Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht abzuwehren

MF: Wofür treten also Sie und die DGHS insgesamt ein, worin besteht Ihrer Ansicht nach bei uns besonders dringlich Änderungsbedarf?

Dr. Schobert: Der dringendste Änderungsbedarf besteht nach meiner Einschätzung in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe, unter Einschluss des Patientenschutzes, bezogen auf Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Auch dieser letzte Bereich ist nicht so geregelt, wie man sich das wünschen würde. Beleg ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2003, in der zwar sehr klar die Bedeutung der Patientenverfügung hervorgehoben wird, aber dann in der Gerichtsbegründung selbst wird dies wieder eingeschränkt. Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht, Aufklärung und Humanität im Sterbeprozess und verstehen die DGHS heute als Mahnerin, noch stärker als früher auf den selbstbestimmten Willen des Patienten zu achten und sich nicht auf Mutmaßungen, wie ein Patient behandelt werden möchte, zu verlassen. Deswegen haben wir Mitte der 90er Jahre auch einen Patientenschutzbrief zur lebenserhaltenden Therapie herausgegeben, um zu signalisieren, dass es auf den Willen des Patienten ankommt, und nicht darauf, wie ein Arzt, die DGHS oder Angehörige den Sterbeprozess sehen.

Susanne Dehmel: Unsere Aufgaben beinhalten auch, Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht abzuwehren, die jetzt in der aktuellen Diskussion über Kosten und Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen, sowie Leistungsstreichungen sehr deutlich zu Tage treten. Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge. Denn es kann auf keinen Fall im Interesse der Selbstbestimmung sein, wenn aus finanziellen Gründen lebenserhaltende Maßnahmen oder auch eine menschenwürdige Pflege in vielen Alten- und Pflegeheimen nicht erbracht werden. Die DGHS verlangt seit Jahren, dass eine menschenwürdige Behandlung und Versorgung in solchen Heimen, wie auch in den Krankenhäusern gewährleistet wird - davon sind wir jedoch meilenweit entfernt.

Dr. Schobert: Wir fordern natürlich den Kampf gegen die Missstände, wir fordern jedoch auch einen Ausbau von Palliativmedizin und Schmerztherapie, sowie eine möglichst konfessionsunsabhängige Sterbebegleitung. Es wird vielerorts noch nicht ausreichend wahrgenommen, dass die DGHS auch sehr stark in Richtung lebenserhaltender Maßnahmen orientiert ist.

MF: Wir alle können in die Lage kommen, hilflos der Apparatemedizin und den Entscheidungen völlig fremder Menschen ausgesetzt zu sein. Gibt es gerade nach dem letzten Beschluss des Bundesgerichtshofs (s. die auch im Marburger Forum veröffentlichte Presseinformation der DGHS) noch eine Chance, dass die eigene Patientenverfügung anerkannt wird?

Dr. Schobert: Meines Erachtens ja. Nicht nur eine Chance, sondern auch eine realistische Durchsetzungsmöglichkeit. Denn wir dürfen nicht verkennen, dass der BGH-Beschluss auf das Betreuungsrecht und einen speziellen Einzelfall bezogen war. Es kommt also umgekehrt genauso wieder auf Einzelfälle an: wie sichere ich meinen Willen, in welcher Formulierung, mit welchen Menschen des Vertrauens oder Organisationen, beispielsweise der DGHS, ab, um diesen Willen im Ernstfall dann auch durchzusetzen, sollte der Patient selbst nicht mehr äußerungsfähig sein. Es gibt zwar eine Fülle an Meinungen von Juristen, die den BGH-Beschluss in Zweifel ziehen, kritisieren, Bedenken äußern, aber ebenso viele Juristen, die sehr positive Ansätze in diesem Beschluss sehen: vor allem im Hinweis des BGH auf den Nachholbedarf des Gesetzgebers, hier tätig zu werden.

MF: Die DGHS bietet detaillierte Informationen darüber, wie solche Patientenverfügungen aussehen sollten?

Dr. Schobert: Der Gesetzgeber hat bislang nicht präzisiert, wie seines Erachtens Patientenverfügungen aussehen sollten. Bis zu dem Zeitpunkt, wo das geschieht, ist davon auszugehen, dass Patientenverfügungen als einseitige Willensverfügungen nach BGB zu werten sind, die solange gelten, solange der betroffene Patient ihnen nicht widerspricht. Sinnvoll ist es gleichwohl, solche Patientenverfügungen alle ein bis zwei Jahren noch einmal zu bekräftigen, um den fortwährenden Willen des Patienten zu dokumentieren. Sinnvoll ist allemal und sehr wichtig eine Aufklärung über den Inhalt der Patientenverfügung, ein Gespräch möglichst mit dem behandelnden Arzt, mit dem Hausarzt, dem Vertrauensarzt. Sehr sinnvoll und wichtig ist es, wenn man eine Vertrauensperson oder einen Bevollmächtigten, wir nennen ihn Patientenanwalt, einsetzt, dass man sogar über die Formulierung in der Patientenverfügung hinaus mit dieser Vertrauensperson bespricht, wie denkbare Eventualfälle behandelt werden sollten. Und ich halte es auch für wichtig, dass man anlässlich etwaiger Fernsehsendungen, Rundfunk- und Medienberichte, zu Krankheitsentwicklungen, zu Unfällen, zu Siechtumsfällen sich persönlich Gedanken macht und diese möglichst auch ergänzend zu einer Patientenverfügung noch in schriftlicher Form niederlegt, damit in einem solchen Eventualfall dann auch ein Arzt nachweislich erkennen kann, wie der Wille des Patienten ausgerichtet ist - ergänzt durch Positionen der grundsätzlichen Lebenseinstellung, die einem Arzt auch bekannt sein sollten, wenn es ans Sterben geht. Denn es macht einen großen Unterschied, ob ich, bildlich gesprochen, den Kelch bis zur bitteren Neige austrinken möchte, oder ob es mir wichtiger ist, dass ich friedlich mit optimaler Schmerzbekämpfung einschlafen kann.

 

Es liegt in Deutschland mit Sicherheit auch an der nachhaltigen Macht der Kirchen, dass diese Thematik nicht en Vogue ist

MF: Auch an Sie die Frage: woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass wir uns in Deutschland mit dem Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich des eigenen Todes so schwer tun? Der Hinweis auf die verbrecherische „Euthanasie“-Praxis der Nazis ist hier sicherlich nicht falsch, aber doch wohl auch nicht ausreichend.

Dr. Schobert: Nein, dieser Hinweis ist nicht ausreichend. Zumal über 50 Jahre vergangen sind seit 1945. Dieser Hinweis spielt aber immer noch in Diskussionen, die wir mit Abgeordneten führen, die große Rolle. Es ist frappierend, dass in der Bundesrepublik existenziell wichtige Themen, wie Schwangerschaftsabbruch, wie die Organspende-Thematik, sehr spät erst im Bundestag diskutiert wurden. Und es ist beschämend für einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, dass die existenzielle Frage der Sterbehilfe noch nie in einer öffentlichen Diskussion im Bundestag, geschweige denn im Bundesrat, oder in den einzelnen Bundesländern in den Kammern, diskutiert wurde. Wir wissen seit Jahren, durch repräsentative Umfragen, dass die Mehrheit, nicht nur der Bundesbürger, sondern auch der Wähler der einzelnen im Bundestag vertretenen Parteien für eine umfassende gesetzliche Regelung ist. Die Parteien haben diesen Willensbildungsprozess, den umzusetzen letztlich ja die Aufgabe der Parteien wäre, gerade nicht umgesetzt. Da gibt es Berührungsängste, und es liegt in Deutschland mit Sicherheit auch an der nachhaltigen Macht der Kirchen beider Konfessionen, dass diese Thematik nicht en Vogue ist und auch in der Öffentlichkeit bzw. in der veröffentlichten Meinung gedeckelt wird - mit dem vermeintlichen „Argument“, das Leben des Menschen sei nicht verfügbar.

MF: Dabei gibt es in den Kirchen selber wieder viele Mitglieder, die für Änderungen sind...

Dr. Schobert: Sicherlich. Sie haben hier das gleiche Phänomen wie in den Parteien.

Susanne Dehmel: Zum dritten denke ich, dass auch bei der Ärzteschaft, indirekt, zwischen den Zeilen, ein bestimmtes Menschenbild zugrunde gelegt wird, das letztendlich doch auf Transzendenz basiert. Das klingt immer wieder in einschlägigen Richtlinien und Positionspapieren, etwa der Bundesärztekammer oder auch anderer Ärzteverbände, durch. Letztendlich handelt es sich ebenfalls um ein christlich geprägtes Weltbild.

Dr. Schobert: Ich habe noch eine ergänzende Vermutung: solange Menschen in Deutschland leben, die als Ärzte, Kirchenleute, Funktionsträger in der Zeit des Nationalsozialismus eine gewisse Rolle gespielt haben und verstrickt sein könnten mit der NS-Pseudoeuthanasie, wird es in Deutschland eine solche veröffentlichte, öffentliche Diskussion im Bundestag mit gesetzgeberischer Wirkung vermutlich nicht geben.

MF: Mit anderen Worten, der Unwille von vielen Ärzten, Juristen, Kirchenvertretern und Politikern, die Mündigkeit Schwerstkranker auch zu akzeptieren, wenn sie sich ein Ende ihres Leidens wünschen, hat auch etwas mit der politischen Gesamtverfassung unserer Demokratie zu tun. Gibt es hier vielleicht sogar die Gefahr einer Rückentwicklung?

Dr. Schobert: Diese Gefahr der Rückentwicklung gibt es, ich sehe sie aber nicht nur begrenzt auf die Demokratie in der Bundesrepublik, sondern auch auf europäischer Ebene. Es ist uns aufgefallen, dass Resolutionen und Papiere im Europaparlament unlängst eingebracht und zum Teil verabschiedet wurden, beispielsweise zur Bioethik, mit denen durch die Hintertür auch Positionen gegen eine Sterbehilfe bekräftigt wurden. Und Sie sehen es in extremer Weise bei dem Entschluss des Europäischen Gerichtshofs im Fall Diane Pretty - der Gerichtshof hätte ja auch andere Möglichkeiten gehabt, hier eine liberalere Entscheidung zu fällen. Er hat sich aber zurückgezogen auf das englische Recht und England den Rücken freigehalten.

Sie sehen, wenn man Parallelen verfolgt, wir haben Einrichtungen in Deutschland, ob es sich um das Parlament, die Vertretung von Bürgern oder Bundesrechnungshöfe handelt - das ist alles nach außen sehr schön demokratisch, aber wenn man die Struktur der Abgeordneten untersucht, so ist hier keine Repräsentativität vorhanden. Obwohl das Stichwort „repräsentative Demokratie“ immer wieder eine Rolle als Gegenargument spielt: dass wir keine repräsentativen Umfragen verwerten dürften, sondern die Politiker der Parteien ihrer persönlichen Meinung verbunden wären - so ist bekannt, dass wir unverhältnismäßig viele Gewerkschafter, Beamte, Funktionsträger anderer Gruppen in den Parlamenten haben, so dass die Frage nach einer echten, ehrlichen Demokratie immer wieder neu gestellt werden müsste. Meiner Einschätzung nach hat Deutschland Tendenzen zur Demokratur der Parteilichkeiten zementiert.

 

... und es gibt Menschen, die sagen, ich möchte einfach über mein Leben verfügen und selbst definieren, was für mich "Würde" ist

MF: Der weitaus größte Teil der Bevölkerung in Deutschland ist für eine auch aktive direkte Sterbehilfe. Was müsste geschehen, damit dieser Wille - wie doch eigentlich selbstverständlich in einer parlamentarischen Demokratie - endlich gesetzgeberisch umgesetzt wird?

Dr. Schobert: Meines Erachtens ein Umdenken der Politiker, die nicht so sehr Patronage-Politiker ihrer Parteien sein sollten, sondern ihr Ohr wesentlich näher an den Wünschen und Wirklichkeiten des Alltags unserer Bürger haben sollten.

Susanne Dehmel: Das Eingeständnis maßgeblicher Verantwortlicher, die mit dem Lebensende eines Patienten zu tun haben, lautet, dass dasjenige, was wir derzeit legal machen können, in bestimmten Fällen einfach nicht ausreicht. Selbst Schmerztherapeuten räumen ein, auch eine noch so gute Palliativmedizin werde nie hundert Prozent aller Tumorpatienten schmerzfrei bekommen. 5 bis 15 Prozent der Patienten sprechen auf eine solche Therapie nicht an. Außerdem gibt es eine ganze Reihe anderer Motive, um nach einer weitergehenden Hilfe zu fragen. Da ist der Schmerz, die Angst vor ihm oder vor dem Alleinsein ein Aspekt unter sehr vielen anderen. Denken Sie an solche qualvollen Zustände wie Erstickungsängste oder Probleme des Verdauungsapparates gerade bei Bauchspeicheldrüsenkrebs. Hier ereignen sich zum Teil furchtbare Sterbeprozesse, nachzulesen etwa in dem Spiegel-Artikel von Beate Lakotta vom 23.06.2003 über das Ricam Hospiz in Berlin. Auch in Hospizen wird manchmal sehr schwer gestorben.

Deswegen denke ich, was wir zunächst noch einmal brauchen, ist der Mut, den Menschen auch öffentlich zu sagen: Hospize und palliative Medizin sind eine großartige Sache, die ausgebaut werden muss - aber all das wird niemals ausreichen, um alle Wünsche nach aktiver direkter Sterbehilfe zu verhindern.

Dr. Schobert: Deshalb vertritt die DGHS auch die Position, dass aktive direkte Sterbehilfe nur in seltenen Extremfällen gesetzlich erlaubt sein sollte. Wir wollen also keineswegs auf breitester Ebene einen Anspruch auf eine solche Hilfe durchsetzen. Es ist meines Erachtens auch äußerst unfair, in unseren Tagen zu behaupten, der Anlass für den Ruf nach aktiver direkter Sterbehilfe sei die finanzielle Situation. Das stimmt einfach nicht. Wir hatten in dieser Hinsicht viel "sonnigere" Tage in der Bundesrepublik, mit finanziell hoher Prosperität. Die Rückfrage muss also erlaubt sein, warum man in diesen guten Tagen in der Politik nicht über diese Form der Sterbehilfe diskutiert hat.

MF: Es gibt natürlich genug Menschen, die nicht gern hören, wie schwer unter Umständen das Sterben ist...

Dr. Schobert:... und es gibt Menschen, die sagen, ich möchte einfach über mein Leben verfügen und selbst definieren, was für mich "Würde" ist und das nicht, sei es dem Lebens-  oder Ehepartner, dem Arzt, oder gar der Ärzteschaft insgesamt oder den Kirchen überlassen.

 

Schülerinnen und Schüler sollten möglichst frühzeitig mit diesem Thema konfrontiert werden

MF: Sprechen wir abschließend von den konkreten Vorhaben und Initiativen der DGHS. Sie planen unter anderem im Herbst eine Veranstaltungsreihe. Worum genau handelt es sich?

Dr. Schobert: Wir veranstalten eine Woche für das Selbstbestimmungsrecht, die erstmals 2001 stattgefunden hat, und die wir, im Turnus von zwei Jahren, nun das zweite Mal in Deutschland durchführen. Die Auftaktveranstaltung wird am 1. November in Berlin sein. Sinn dieser Initiative ist es, auf breiter Ebene die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Bei der Auftaktveranstaltung wird Professor Schreiber, der Präsident der Universität Göttingen, einen Vortrag halten, daran wird sich eine breite Podiumsdiskussion mit verschiedenen Gruppen anschließen - zu der ich bei dieser Gelegenheit auch das Marburger Forum herzlich einladen möchte. Ähnliche Veranstaltungen wird es in Köln und Hamburg geben.

MF:  Wir bedanken uns für die Einladung und werden auf jeden Fall über diese Veranstaltungen berichten, sowie nach Möglichkeit auch Texte der Vortragenden veröffentlichen. : Zum Schluss an Sie eine zugleich einfache und schwierige Frage: was kann jede(r) Einzelne bezüglich des hier behandelten Themenkreises tun, um seiner Meinung und seinem Anspruch politisch Gehör zu verschaffen?

Dr. Schobert: Zuerst einmal mit Angehörigen, mit Lebens- und Ehepartner, mit dem Arzt des Vertrauens sprechen, auch mit Bekannten und Freunden, dann drittens Leserbriefe schreiben, um die eigene Meinung im regionalen und überregionalen Bereich kundzutun, sowie viertens jede Art von Wahl und Kundgabe von Politikern nutzen, um sich bei solchen Veranstaltungen mit diesen existenziellen Fragen einzubringen. Denn es geht auch in Gemeindeverwaltungen, um ein Beispiel zu bringen, nicht nur darum, ob die Kanaldeckel schief liegen, sondern auch darum, ob ein Krankenhaus aufgelöst und in größeren Klinikeinrichtungen untergebracht werden soll. Da sind dann ganz konkrete Fragen an Politiker zu stellen: warum wird hier nicht patientennäher, ortsnäher auch für den letzten Lebensabschnitt etwas getan?

Ich halte es für wichtig, dass man nicht nur separate Hospize oder Palliativstationen einrichtet, sondern dass das Personal jeder Station im Krankenhaus in der Palliativmedizin, im Patienten-Ärzte-Gespräch, im Bereich der Sterbebegleitung ausgebildet wird. Es dürfte nicht Personal abgebaut werden, wie das jetzt wieder im Großklinikum Augsburg vorgesehen ist, damit insgesamt der Level, der mit den Krankenkassen verhandelt wurde, passt, sondern das Personal müsste aufgestockt werden, die horrende Arbeitslosigkeit in Deutschland müsste auch genutzt werden, um Arbeitslose in eine Verpflichtung für die ältere Generation und die Bürger, die ihren letzten Lebensabschnitt bewältigen müssen, einzubinden.

Susanne Dehmel: Man kann sich auch ganz direkt an Politiker wenden, zum Beispiel durch Petitionen. Aktuell wird das Thema auch von der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" behandelt. All das ist im Internet unter dem Stichwort „Ausschüsse“ auf der Seite www.bundestag.de zu finden. Dort kann man nachlesen, welche Leute von den einzelnen Fraktionen beteiligt sind und wie die zuständigen Sachverständigen heißen. Man kann sich also an den Computer setzen und die Damen und Herren direkt wissen lassen, welche diesbezüglichen Wünsche man hat.

Sehr wichtig ist es auch, die Idee, mehr direkte Demokratie zu realisieren, zu stützen. Es gab bereits im letzten Jahr eine Initiative, um zu erreichen, dass wir Volksentscheide auch auf Bundesebene bekommen. Die DGHS würde dies sehr begrüßen und unterstützen. Auch auf diese Art und Weise könnte das Thema mit sehr viel mehr Druck von unten den Politikern nahegebracht werden. Last but not least ist natürlich auch eine Möglichkeit, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben zu unterstützen, die sich für eine umfassende gesetzliche Regelung auf diesem Gebiet einsetzt.

Dr. Schobert: Auch das Bildungswesen spielt eine große Rolle. Junge Bürger, also Schülerinnen und Schüler, sollten möglichst frühzeitig mit diesem Thema konfrontiert werden. Wir müssen heute schon an die Sterbenden von morgen denken. Auch Kinder und Jugendliche werden ja irgendwann sterben müssen, bisweilen in jungen Tagen. Die jüngeren Generationen gilt es deshalb ebenfalls zu sensibilisieren.

Vorsorge, möglichst bereits in jungen und gesunden Tagen, ist gefragt. Wie sehr junge Menschen an diesen Fragen und Problemen interessiert sind, habe ich jüngst im Religionsunterricht einer hiesigen Schule erlebt. Dies setzt natürlich voraus, dass seitens der Lehrer und Schulleitung die Bereitschaft besteht, sich dieses Themas anzunehmen. Wir stehen mit dem Bemühen um bessere Aufklärung letztlich erst am Anfang und müssen Freiheit, Selbstbestimmung und Würde des Menschen täglich neu erkämpfen.

Das Gespräch führte Max Lorenzen.

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