Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart  Jg. 5 (2004), Heft 5


 

Einkommen ohne Arbeiten. Was spricht für ein Grundeinkommen?

von Michael Opielka

Die Idee eines Grundeinkommens, eines unbedingten Anspruchs auf ein regelmäßiges, individuelles und existenzsicherndes Einkommen an die politische Gemeinschaft, gewinnt zunehmend Anhänger. Handelt es sich bei dieser akademischen wie politischen Bewegung für ein Grundeinkommen nur um eine romantische Variante bekannter Sozialutopien? Ist das Grundeinkommen nur Signatur für eine sozialistische Anspruchsmentalität, die sich um die ökonomischen Grundlagen der Einkommensentstehung nicht schert? Oder ist es vielmehr Ausdruck des Sieges eines radikal liberalen Gesellschaftsprogramms, das Produktion und Konsumtion teilweise entkoppelt um die Produktion von allen sonstigen sozialen Rechtsfesseln zu entledigen? Es lohnt, die Idee des Grundeinkommens genauer zu betrachten und sie dabei in den Kontext der Gegenwart zu stellen. Die Betrachtung wird zeigen, dass die Idee tatsächlich unverzichtbar ist, dass sie aber nicht genügt.

 

Anton Tschechow lässt in seinem Drama „Drei Schwestern“, einer melancholischen Sozialkritik am Beginn des 20. Jahrhunderts, einen Baron und Leutnant lamentieren: „Sehnsucht nach Arbeit, o mein Gott, wie gut ich das verstehe! (...) Es braut sich ein gesunder, starker Sturm zusammen, der auf uns zukommt, der schon nah ist, und von unserer Gesellschaft wegbläst alle Faulheit, Gleichgültigkeit, alle Vorurteile gegen die Arbeit, alle träge Langeweile. Ich werde arbeiten, aber in fünfundzwanzig, dreißig Jahren wird bereits jeder Mensch arbeiten. Jeder!“ Nun, es vergingen nur 17 Jahre bis dahin. Dann fand die Oktoberrevolution statt, der zaristische Feudalismus wurde weggefegt und eine umfassende Arbeitsgesellschaft entstand. Sie strahlte auf die Welt aus, ihre Idee eines Werktätigenparadieses begeisterte die Arbeiterbewegungen. Erst 1989 verschwand diese Vision aus Europa, aber in den Köpfen wirkt sie noch fort, nicht nur in Ostdeutschland. Tschechow, der jung (mit 44, 1904) verstorbene, wusste, dass eine aus dem Müßiggang geborene Arbeitssehnsucht alle Schwächen des Romantischen in sich trägt. Sie überzeugt nur die Romantiker, nicht die Nüchternen oder Müden. Auf Leutnant Tusenbachs Arbeitsbeschwörung antwortet der Militärarzt Tschebutykin: „Ich werde nicht arbeiten (...) ich hab wirklich noch nie irgendwas getan. Als ich aus der Universität kam, hab ich auch nicht mehr einen Finger gerührt, nicht ein einziges Buch gelesen, sondern bloß Zeitungen ...“

Gut 100 Jahre später blicken wir auf ein Jahrhundert der Arbeit zurück, genauer: der Erwerbs- und noch genauer: der Lohnarbeit. Sie hat sich durchgesetzt. Fast 100 Prozent der gesunden Männer zwischen 30 und 50 Jahren stehen in den Industrieländern in Arbeit oder wollen dies. Der Sieg der Arbeitsgesellschaft erforderte den Wohlfahrtsstaat. Wo es keinen Wohlfahrtsstaat gibt, in vielen Ländern der so genannten Dritten Welt, gibt es auch keine Arbeitsgesellschaft. Die „Verlohnarbeiterung“ (Claus Offe) war der Erfolg des Wohlfahrtsstaates. Aber seit etwa 20 Jahren regt sich Kritik an der Arbeits- und Vollbeschäftigungsutopie. Die meisten Wohlfahrtsstaaten scheitern mehr oder weniger stark an ihr. Beobachter hoffen, dass sich zumindest das Problem der Arbeitslosigkeit mit der demographischen Entwicklung auswächst: der Mangel an Nachwuchs wird das Arbeitsangebot verknappen und spätestens ab 2010 den Industrieländern einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt bescheren. Aber deutet die derzeitige Krise des Arbeitsmarktes - und in seiner Folge auch die Krise jedenfalls der Sozialsysteme, die „lohnarbeitszentriert“ am Arbeitsmarkt hängen - nicht auf einen tieferen Wandel? Könnte es nicht sein, dass die romantische Begeisterung des 20. Jahrhunderts, die bis heute ihren Widerhall in Sozialdemokratie und Gewerkschaften findet („Arbeit, Arbeit, Arbeit!“), doch erschöpft ist? Dass an ihre Stelle nun eine neue Romantik treten wird, die Sozialutopie eines garantierten Grundeinkommens, einer bürgerlichen Teilhabe ohne Umweg über den Arbeitsmarkt?

 

Macht die Produktivitätsentwicklung menschliche Arbeit überflüssig?

Das Problem ist die Dienstleistungs- und Wissensbasierung der modernen Wirtschaft. Jener lässige Feudalismus in Tschechows Dramen basierte auf der Ausbeutung vor allem in den primären (Bergbau, Landwirtschaft) und teils den sekundären (verarbeitenden) Wirtschaftssektoren. Die Durchsetzung der Industrie erforderte den Kapitalismus und erst recht der Schritt zur Dienstleistungsgesellschaft seit den 1960er Jahren. Feudalsysteme wie in der arabischen Welt entkräften bisher diesen modernisierungstheoretischen Befund nicht. Gleichwohl bewegen sich die Makrotheorien des sozialen Wandels derzeit auf schlüpfrigem Parkett. Ungewiss ist vor allem, ob die Gleichung Kapitalismus = Wirtschaftsentwicklung = Wohlfahrtsstaat = Demokratie noch ausgeht. Manches spricht dafür, nicht zuletzt die Entwicklung in der Volksrepublik China, auch die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung beispielsweise in den Golfstaaten, die demokratische Ansprüche frei setzt. Während jene Gesellschaften aus Sicht der Industrieländer noch mit einer „nachholenden“ Modernisierung beschäftigt sind, in der die Utopie der Arbeit erstaunlicherweise kaum noch beschworen wird, hat sich in den Industriemetropolen die Lage dramatisch verändert. Ein zentraler Indikator ist die Produktivitätsentwicklung. Sie macht, so heißt es, die menschliche Arbeit zunehmend überflüssig. Wenn das aber der Fall wäre, dann dürfte die Einkommensverteilung nicht mehr vorrangig an sie gekoppelt sein. Das spräche für ein arbeitsunabhängiges Grundeinkommen.

Die Realität ist komplizierter. Man kann das gut an der deutschen Wirtschaft sehen. Gemessen an den Exportüberschüssen war sie 2003 „Exportweltmeister“. Sie muss also wettbewerbsfähig sein, man kann annehmen: hoch produktiv. Folgt man den Daten der Europäischen Kommission, so wird man irritiert. Die Produktivität der deutschen Wirtschaft - gemessen als Bruttoinlandsprodukt nach Kaufkraftstandards pro Erwerbstätigen - ist seit der deutschen Vereinigung 1989 im globalen Vergleich rückläufig. Legt man den Durchschnitt der (bis 2003 15) EU-Mitgliedsstaaten zugrunde, so betrug sie 1990 noch 108,4 Prozent, 2003 jedoch nur noch 95,6%. Deutlich höher lag sie (2003) in Frankreich (113,3 Prozent) und in den USA (121,9 Prozent).[1] Die Exportstärke der deutschen Wirtschaft muss demnach andere Gründe haben. Sie dürften in sektoralen Vorteilen (z.B. Maschinenbau), robusten Handelsbeziehungen und nicht zuletzt im Währungsvorteil des Euro gegenüber dem Dollar zu finden sein. Die These vom Überflüssigwerden menschlicher Arbeit durch Produktivitätssteigerung müsste vermuten lasse, dass Volkswirtschaften mit höherer Produktivitätsentwicklung eine geringere Beschäftigungsquote aufweisen. Das ist merkwürdigerweise nicht der Fall. So lag die Beschäftigungsquote - das Verhältnis von Erwerbstätigen zur Bevölkerung im Erwerbsalter - in Deutschland in Bezug auf den EU-15-Durchschnitt (2003) bei 98,9 Prozent, in Frankreich bei 98,6 und in den USA bei 102,3 Prozent. Die nationalen Arbeitsmärkte erweisen sich zumindest bislang trotz Produktivitätssteigerung als recht elastisch, ihre Allokationsfunktion von Einkommen und Arbeit wirkt kaum gebrochen. Unmittelbar aus der Produktivitätssteigerung scheint sich somit keine Begründung für ein arbeitsunabhängiges Grundeinkommen zu ergeben.

Möglicherweise beruht dieser marktwirtschaftsfreundliche Befund aber auf dem blinden Fleck der aggregierten Makrodaten. Zwei Einwände gegen die optimistische Prognose einer unbegrenzten Adaptionsfähigkeit der Arbeitsmärkte an den technologischen und sozialen Wandel erfordern eine ernsthafte Prüfung. Der erste Einwand wurde beispielsweise von Jeremy Rifkin in seinem Bestseller „Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft“ (Neuauflage 2004) populär gemacht. Während offensichtlich im Produktionsbereich weltweit Stellen entfallen - in den 20 größten Volkswirtschaften zwischen 1995 und 2002 31 Millionen Stellen, im selben Zeitraum gingen aber auch in China 15 Millionen Fabrikarbeitsplätze verloren[2] -, werden, so Rifkin, auch im „Weiße-Kragen- und Dienstleistungssektor“ in „vergleichbarer“ Weise künftig Stellen verloren gehen. Das liegt daran, dass die Produktivitätssteigerungen aufgrund der neuen Technologien im Dienstleistungsbereich erst in den 1990er Jahren zu greifen begannen. Banken und andere Dienstleister entlassen bereits in großem Stil Mitarbeiter. Internetbanking, Sprachererkennungssysteme, automatisierte Supermarktkassen oder Internethändler wie Amazon deuten darauf hin, dass der Dienstleistungsbereich einen womöglich noch dramatischeren Stelleneinbruch verzeichnen wird als der Produktionsbereich. Dieser Einwand ist schwer zu entkräften. Die zahlreichen Simulationsstudien der letzten Jahre kommen zu zumindest ambivalenten Befunden.[3] Allein im Bereich der personennahen und - zumindest bislang - rationalisierungsresistenteren Dienstleistungen - im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen - war noch ein merkliches Beschäftigungswachstum zu beobachten. Ob es angesichts von e-Learning und geforderten Rationalisierungen der Gesundheitsdienste anhält, mag fraglich sein. Andererseits erhofft Rifkin „Millionen Jobs“ aus der Umstellung der Energiewirtschaft auf Wasserstoffenergie und Brennstoffzellentechnologie, die freilich auch nur zu einer „Atempause“ auf den Arbeitsmärkten sorgen dürften. Für die Frage einer grundlegenden Veränderung der Funktion der Arbeitsmärkte, Arbeit und Einkommen zu verteilen, folgen aus dem ersten Einwand vielleicht noch keine kurzfristigen Handlungszwänge - aber vermutlich in einigen Jahren und möglicherweise dann dramatischer, als wir uns das heute denken.

Der zweite Einwand gegen ein optimistisches Weiter-so beruht weniger auf den technologischen als auf den bereits erkennbaren sozialen Veränderungen der Erwerbsarbeit. Er lautet: die Erwerbsarbeit wird für immer mehr „Überflüssige“ nicht erreichbar und wenn, dann nur mit Einkommen, die kein Auskommen sichern. Manuel Castells berichtet von einer Studie, wonach in Kalifornien bereits 1999 die Mehrheit der Erwerbstätigen (57 Prozent) keinen „traditionellen“ Arbeitsplatz mehr hat, verstanden als dauerhafte, ganzjährige, tagsüber erbrachte Vollzeitarbeit. Das vorherrschende Modell der Arbeit in der informationsbasierten Wirtschaft ist die Teilung in „Kernbelegschaft“ und „disponible Belegschaft“, letztere je nach Marktlage geheuert oder gefeuert wird. Positiv an dieser Entwicklung zur Flexibilität erscheint vielen Erwerbstätigen, dass sich die Erwerbsarbeit endlich auch nach ihren Bedürfnissen richten kann. Die in allen Industrieländern teils deutliche Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit liegt auch daran. Doch es gibt viele Verlierer dieser Entwicklung. Das von Ökonomen gelobte „Beschäftigungswunder“ der USA schließt, wie eine neue Studie von Andrew Sum zeigt, beispielsweise die ohnehin benachteiligte schwarze Bevölkerung aus: 44 Prozent der schwarzen Männer ohne High School Abschluss waren 2002 das ganze Jahr arbeitslos, insgesamt jeder Vierte dieser Gruppe.[4] Dass 10 Prozent der schwarzen Männer unter 40 im Gefängnis einsitzen, von allen erwachsenen, arbeitsfähigen, männlichen Amerikanern immerhin 1,8 Prozent, schönt die Arbeitsmarktstatistik, verweist aber auf ein tief greifendes soziales Problem, das womöglich zur „neuen sozialen Frage“ des 21. Jahrhundert wird: die „Exklusion“ der „Überflüssigen“.

Martin Kronauer („Exklusion“, 2002) analysierte, dass dieser Prozess der „Exklusion“ seine Ursache in den Umbrüchen der Erwerbsarbeit, dem Brüchigwerden sozialstaatlicher „Inklusion“ und der Schwächung familiärer Bindungen hat: „Das Draußen der Ausgrenzung liegt nicht im gesellschaftlichen Jenseits, sondern ist aufs engste mit dem Drinnen verschränkt.“[5] Wenn in Deutschland mit der „Agenda 2010“ der rot-grünen Bundesregierung seit 2003 Leistungsansprüche an den Sozialstaat reduziert werden sollen, ab 2005 (mit den so genannten „Hartz IV-Gesetzen“) ein „Arbeitslosengeld II“ auf Sozialhilfeniveau für alle eingeführt wird, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, dann soll das zwar mit verstärkten Vermittlungsbemühungen einer modernisierten „Bundesagentur für Arbeit“ einher gehen. Die Forderung der meisten Ökonomen und vieler Sozialpolitiker zielt aber weiter auf einen „Niedriglohnsektor“, was nichts anderes bedeutet, als dass für die dort Tätigen die Erwerbsarbeit allein zur gesellschaftlichen Teilhabe nicht reicht. Das Ergebnis ist schlicht Armut - mit oder ohne Arbeit. Der zweite Einwand gegen den Arbeitsmarkt-Optimismus ist also viel kurzfristiger relevant als der Einwand, dass Erwerbsarbeit technologisch zunehmend überflüssig wird. Die „Exklusion“ von immer mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt und an seinen Rand verknüpft nämlich das ökonomische Problem der Kopplung von (Erwerbs-)Arbeit und Einkommen unmittelbar mit den sozialen Bürgerrechten. Während man im Sozialstaat des 20. Jahrhunderts darauf setzen konnte, dass seine Kernfunktionen um einen immer mehr eingehegten Klassenkompromiss Arbeit/Kapital gruppiert wurden, wobei die Gewerkschaften und die mit ihnen verbundenen Arbeiter-, aber auch die Volksparteien als Anwälte der Arbeitnehmer wirkten, fehlen bei den „Überflüssigen“ der „neuen sozialen Frage“ mächtige Anwälte. Das politische Gemeinwesen steht damit vor einer dramatischen Entscheidung: entweder es belässt die alte Schlachtordnung, also auch die Verteilungsregel von Arbeit und Einkommen über den Arbeitsmarkt, und riskiert die „Exklusion“ von immer mehr Bürgern, die ihre fehlenden oder geringen Arbeitseinkommen sozialhilfeähnlich aufgestockt erhalten. Oder die Verteilungsregel wird grundsätzlich modernisiert und faktisch politisiert. Das wäre die Idee des Grundeinkommens.[6]

 

Ist ein arbeitsunabhängiges Grundeinkommen möglich?

Grundsätzlich lassen sich zwei technische Varianten eines Grundeinkommens denken. Die eine Variante garantiert zwar jedem Bürger das Grundeinkommen, geht aber davon aus, dass es nur dann („ex post“) ausgezahlt wird, wenn die „primären“ Einkommen - Erwerbs- und Vermögenseinkommen sowie Unterhaltsansprüche - nicht existenzsichernd sind. Die andere Variante zahlt jedem ein Bürger vor allen sonstigen Einkommen („ex ante“) ein Grundeinkommen. In der nun schon mehr als 50 Jahre währenden Debatte um ein Grundeinkommen wird die erste Variante als „negative Einkommenssteuer“ (in Deutschland als „Bürgergeld“ bekannt), die zweite Variante als „Sozialdividende“ bezeichnet.

Die Sozialhilfe, wie sie in praktisch allen Wohlfahrtsstaaten existiert (- bzw. das künftige „Arbeitslosengeld II“ in Deutschland), ist in diesem Sinn noch kein Grundeinkommen, allenfalls eine „Grundsicherung“. Sie ist nämlich an die Arbeitsbereitschaft geknüpft. Nun wird der nicht Arbeitswillige heute nicht mehr, wie noch im 19. Jahrhundert, in ein Arbeits- oder Armenhaus gesperrt. Fehlende Arbeitsbereitschaft führt jedoch zumindest prinzipiell zum Verlust des Einkommensanspruchs - in der Praxis freilich nur bei solchen Personen, die auf ihre Familie verwiesen werden (z.B. junge Menschen) oder denen man Sachleistungen anbietet (z.B. Asylbewerber). Faktisch wirkt also die Sozialhilfe durchaus wie ein („ex post“) Grundeinkommen, auch wenn die Arbeitsbereitschaft ideologisch noch hoch gehalten wird („Es gibt kein Recht auf Faulheit“). Zunehmend wird dabei die Sozialhilfe in Richtung einer Lohnsubvention entwickelt. Entweder werden die Zuverdienstmöglichkeiten erweitert, wie beim deutschen „Arbeitslosengeld II“. Sie sollen die „Armutsfalle“ vermeiden, die dadurch entsteht, dass Erwerbsarbeit erst lohnt, wenn sie netto mehr als die Sozialhilfe einbringt. Oder man reduziert die Sozialhilfe auf einen Minimalbetrag, unterhalb des kulturellen Existenzminimums, und zahlt, wie jüngst in der Schweiz von der „Konferenz für Sozialhilfe“ vorgeschlagen, für Personen, die „Integrationsleistungen erbringen oder durch die Übernahme von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben oder durch sonstige gemeinnützige Arbeit einen eigenen Beitrag leisten“ eine „Integrationszulage“ (NZZ v. 15.7.04). Es geht nicht um geringe Beträge. So beträgt das Existenzminimum nach den Schweizer Richtlinien für einen Alleinstehenden ohne „Integrationsaktivität“ einschließlich Wohn- und Gesundheitskosten 2.360 Franken, für eine(n) Alleinerziehende(n) mit zwei Kindern 3.786 Franken. Die „Integrationszulage“ von 100 bis 300 Franken ist tatsächlich nur ein Anreiz und kein „Arbeitszwang“. Das Existenzminimum in Deutschland wird im „Arbeitslosengeld II“ aufgrund des niedrigeren Preisniveaus, kostenfreier Krankenversicherung (in der Schweiz wird die „Kopfprämie“ von durchschnittlich 269 Franken ausgewiesen) und einer fehlenden Orientierung an einem „Warenkorb“ deutlich geringer angesetzt: 651 Euro einschließlich Wohnkosten für einen Alleinstehenden, etwa 1214 Euro für eine(n) Alleinerziehende(n) mit zwei Kindern. Doch unterhalb diese - von Armutsforschern als viel zu gering angesehenen - Beträge kann man praktisch nicht fallen, wenn man nicht in einem der Schweizer Kantone wohnt, die die Richtlinien bewusst unterschreiten, oder man in Deutschland zu einer der genannten Gruppen (junge Erwerbslose, Asylbewerber) gehört. Es bleibt aber die Diskriminierung des Sozialhilfe- oder „Arbeitslosengeld II“-Bezugs, der mehr oder weniger drängende bürokratische Hinweis, dass man sich gefälligst um Erwerbsarbeit bemühen müsse.

Demgegenüber setzt ein Grundeinkommen vollständig auf Anreize und verzichtet auf jede Form des staatlichen „Arbeitszwanges“, sei er auch noch so pädagogisch gemeint. Die „negative Einkommenssteuer“, die von liberalen Ökonomen bevorzugt wird (der berühmteste war Milton Friedman), möchte den Arbeitsanreiz perfektionieren. Zusätzliche Einkommen sollen „nur“ mit etwa 50 Prozent besteuert werden, so dass alle Erwerbstätigen vom Existenzminimum bis zur doppelten Höhe des Grundeinkommens („break even point“) eine Mischung aus eigenem („primärem“) Einkommen und „Negativsteuer“ erhalten. Der Vorteil dieser Grundeinkommensvariante ist ihre modelltheoretische Eleganz und ihre „Anreizkompatibilität“, faktisch die dramatische Subvention eines Niedriglohnsektors. Der Nachteil ist, dass ein erheblicher Teil der Haushalte mit niedrigen Erwerbseinkommen zu Grundeinkommensempfängern wird, was einen enormen Finanzierungs- oder besser: Umverteilungsbedarf zur Folge hat. Liberale Ökonomen möchten zudem das Grundeinkommensniveau möglichst niedrig ansetzen, um einerseits den Arbeitsanreiz zu erhöhen, andererseits die Kosten zu begrenzen. Das wiederum bringt Gewerkschaften und viele Sozialreformer gegen diese Grundeinkommensvariante auf.

Die zweite Grundeinkommensvariante möchte jedem Bürger eine „Sozialdividende“ als Anteil des gesellschaftlichen Wohlstands zahlen. Sie ist ein Grundeinkommen im eigentlichen Sinn: ein individueller Rechtsanspruch und unabhängig von sonstigem Einkommen. Jedes zusätzliche Einkommen muss dann versteuert und mit Sozialbeiträgen belastet werden. Wenn das Grundeinkommensniveau auf dem EU-Armutsniveau angesetzt wird, also bei 50 oder 60 Prozent des nationalen Pro-Kopf-Einkommens, kann man sich den gigantischen Umverteilungsbedarf vorstellen. Technisch wirkt auch dieses Modell wie die „Negative Einkommenssteuer“, erfordert also eine sehr hohe Belastung auf zusätzliche Einkommen. Bei einer Belastung (mit Steuern und Beiträgen) von 50 Prozent würde man auch hier erst bei der doppelten Höhe des Grundeinkommens zum Netto(steuer)zahler. Anders betrachtet: Wenn das Grundeinkommen die Hälfte des Pro-Kopf-Einkommens beträgt, wird man oberhalb des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens zum Nettozahler, bei einem Grundeinkommensniveau von 60 Prozent ab 120 Prozent des Pro-Kopf-Einkommens. Das wäre natürlich ein gewaltiges Umverteilungsprogramm: alle Einkommensbezieher unterhalb des Durchschnittseinkommens verfügten über einen Mix aus Grundeinkommen und sonstigen Einkommen, die Staatsquote würde nicht gerade sinken - allerdings mit einem nicht weniger gewaltigen Vorteil: der Arbeitsmarkt könnte vollständig dereguliert werden. Denn für jeden Bürger wäre nicht nur stets und antragsfrei das existenzsichernde Grundeinkommen garantiert, sondern auch die Gewissheit, dass sich jedes auch noch so geringfügiges Einkommen lohnt. Die zweite Variante ist damit ein echtes Grundeinkommen, das im Bereich des Existenzminimums Arbeit und Einkommen vollständig entkoppelt.

Wie bei allen „großen“ Reformentwürfen liegt die Frage nahe, ob es nicht auch Zwischenschritte gibt, die auf das Ziel eines „echten“ Grundeinkommens hin führen. Zunächst gibt es eine Reihe von durchaus wichtigen technischen Fragen, die man genauer beleuchten müsste und die im Detail erhebliche Auswirkungen vor allem auf das Grundeinkommensniveau haben: so die Frage, ob und wie im Grundeinkommen die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgewiesen werden soll. Oder die Frage, ob man bei einem allen Bürgern gezahlten Grundeinkommen nicht sinnvollerweise die Wohnkosten - ein erheblicher Anteil (in der Schweiz bei einem Alleinstehenden durchschnittlich 930 Franken, in Deutschland 306 Euro) - ganz außen vor lässt (und sie separat bezuschusst oder übernimmt), um nicht die Wohnungseigentümer unnötig zu subventionieren. Schließlich mag man auch fragen, ob ein allgemeines Grundeinkommen nicht vollständig neutral sein sollte gegenüber der Haushaltsform. Denn warum sollte die Gesellschaft das Alleinleben prämieren oder den wirtschaftlichen Vorteil von Mehrpersonenhaushalten abschöpfen? Schon aus diesen drei Fragen - Einbeziehung sonstiger sozialer Sicherung, Wohnkosten, Haushalt - ergibt sich, dass die Niveaufrage eines Grundeinkommens recht komplex ist.

Unterstellen wir, dass man sich auf eine möglichst neutrale Lösung einigen könnte, also auf eine sozialpolitische Gesamtlösung, auf eine Herausnahme der Wohnkosten und eine Haushaltsunabhängigkeit, dann kann man sich zwei Einstiegsvarianten für ein Grundeinkommen vorstellen: In der ersten Variante wird das Grundeinkommen jedem „dem Grunde nach“ gezahlt, praktisch aber nur auf Antrag - den aber jeder, ganz ohne aktuellen Einkommensnachweis stellen kann. Am Ende einer Berechnungsperiode, dem Quartal oder dem Kalenderjahr, muss man, wenn das tatsächliche Gesamteinkommen über dem Grundeinkommen lag, den sozusagen „unberechtigt“ erhaltenen Grundeinkommensbetrag mit banküblichen Dispo-Zinsen zurück zahlen. Das macht es für die Mehrheit der Einkommensbezieher unattraktiv, das Grundeinkommen abzurufen. Die staatliche Grundeinkommenskasse würde für Gutverdiener zwar zu einer Art Hausbank. Die Zinseinnahmen wären aber erklecklich. Man mag das als gewohnheitsbedürftig abtun - die soziale Sicherungsfunktion des Grundeinkommens wird damit aber gut sichtbar.

Die zweite Variante wäre ein „partielles“ Grundeinkommen. In diese Richtung zielt beispielsweise die derzeitige Regelung der deutschen Ausbildungsförderung für Studierende („Bafög“), wenn man die dabei noch geltende Berücksichtigung des Elterneinkommens fallen lässt. Das Bafög wird zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als (niedrig verzinsliches) Darlehen gezahlt. Ein „Bafög für alle“, das jüngst für Deutschland mit dem Modell einer „Grundeinkommensversicherung“ vorgeschlagen wurde[7], würde auch denjenigen, die sich für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen wollen, ein Grundeinkommen garantieren (- wer mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt hat, sich vermitteln lässt, krank ist oder erwerbsunfähig, erhält das Grundeinkommen ohne Darlehensanteil ganz als Zuschuss). Den Darlehensanteil kann man durch zusätzliche (Erwerbs-)Einkommen bis auf Null reduzieren (wobei diese auch auf den Zuschuss angerechnet werden). Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen oder Erziehungs- und Pflegearbeit könnten pauschal (und nur) mit dem Darlehensanteil verrechnet werden. Der Unterschied zu den bisherigen Modellen in Deutschland („2 Euro pro Stunde für gemeinnützige Arbeit“) oder der Schweiz („Integrationszulage“) ist schlicht die Liberalität und Würde dieser Lösung: Man wird weder als Billigarbeiter noch als pädagogisches Objekt behandelt, sondern als Bürger, der über seine Zeit und sein Einkommen (einschließlich seiner Schulden) gebietet.

Der Unterschied mag klein erscheinen, er geht aber aufs Ganze. Das unterscheidet das „echte“ Grundeinkommen und seine Einstiegsvarianten von jeder sozialhilfeähnlichen Lösung. Der entscheidende Unterschied ist die Abkehr von der Arbeitsabhängigkeit, von einer Ideologie der Erwerbsarbeit, die nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Dass das Grundeinkommen den Einstieg in den Arbeitsmarkt fördert, steht dazu nicht im Widerspruch. Es fördert gleichermaßen den Einstieg  in gemeinnützige Tätigkeiten im „Dritten Sektor“. Das Grundeinkommen soll nämlich nicht den Ausstieg aus der Gesellschaft fördern, sondern den selbst bestimmten Einstieg. Es überlässt freilich dem Einzelnen, wie er einsteigt. Diejenigen, die schon heute aussteigen, meist aus Resignation, selten aus Überzeugung, werden gegenüber heute nicht besser gestellt, im Einstiegsmodell des „Bafög für alle“ sogar schlechter, weil sie eine ordentliche Schuldenlast vor sich herschieben. Aber sie werden nicht mehr diskriminiert, sondern als freie Bürger behandelt, wie heute schon faule Erben oder träge Kinder wohlhabender Eltern. Die fehlende Diskriminierung wird jedoch die kulturelle und psychische Situation all derer gravierend verbessern, die überhaupt nicht aussteigen wollen, sondern oft genug verzweifelt weil vergeblich einen Einstieg in die gesellschaftliche Arbeit suchen. Ermunterung statt Exklusion, das mag demokratisch und liberal klingen. Dass Demokratie und Liberalität im Verhältnis von Arbeit und Einkommen einen utopischen Klang haben, spricht für das Grundeinkommen und gegen eine Realität, die Demokratie und Liberalität zunehmend gefährdet.

Prof. Dr. Michael Opielka ist Professor für Sozialpolitik an der Fachhochschule Jena, Geschäftsführer des Institut für Sozialökologie in Königswinter und Lehrbeauftragter am Seminar für Soziologie der Universität Bonn.

Anmerkungen

[1] Vgl. Eckhard Hein u.a., WSI-Standortbericht 2004: Demographische Entwicklung - Ein Standortproblem?, in: WSI-Mitteilungen, 6, 2004, S. 292f.
[2] Jeremy Rifkin, Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft, Frankfurt/New York: Campus 2004, S. 20ff.
[3] Zum Überblick vgl. Manuel Castells, Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft, Opladen: Leske + Budrich 2001, S. 282ff.
[4] Vgl. Bob Herbert, An Emerging Catastrophe, in: New York Times, 19.7.2004.
[5] Martin Kronauer, Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, Frankfurt/New York 2002, S. 235.
[6] Zum folgenden ausführlicher: Michael Opielka, Grundeinkommen statt Hartz IV. Zur politischen Soziologie der Sozialreformen, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9, 2004, S. 1081-1090, sowie ausführlicher das Buch: Michael Opielka, Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende Perspektiven, Reinbek: Rowohlt (enzyklopädie) 2004 (erscheint im Dezember 2004).
[7] Vgl. Michael Opielka, Grundeinkommensversicherung. Schweizer Erfahrungen, deutsche Perspektiven?, in: Sozialer Fortschritt, 5, 2004, S. 114-126 sowie ders. (Hrsg.), Grundrente in Deutschland. Sozialpolitische Analysen, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaft 2004, S. 7ff.

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