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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 6
(2005), Heft 3
Thomas Gil: Staatsaufgaben. Zur Legitimation politischer Herrschaft. Berlin 2003, Morus Verlag, 63 Seiten, 8,80 €, ISBN 3-87554-377-7
Der in Madrid geborene Franzose Thomas Gil ist Professor für Philosophie in Berlin und publiziert schwerpunktmäßig zu Fragen der praktischen Philosophie (Politische Philosophie, Technikphilosophie, Handlungstheorie und Ethik). Als Soziologe und Philosoph entwickelt er aufgrund seiner methodischen Kompetenz bei der Analyse sozialphilosophischer Gegenwarts-probleme einen besonders weiten und tiefen Blick. Dabei gewinnt er seine Erkenntnisse aus der philosophiegeschichtlichen Betrachtung ebenso wie aus der kritischen Analyse aktueller Fragestellungen und stellt im Ergebnis neben seine Deutungsansätze zu genuin philoso-phischen Begriffen wie „Gerechtigkeit“ oder „Rationalität“ immer auch Vorschläge in Bezug auf konkrete (politische) Handlungsoptionen, was dem Leser die Kontinuität und Aktualität bestimmter Probleme eindrucksvoll vermittelt.
Eben diese Brücke zwischen Geschichte und Gegenwart schlägt Gil auch in seinem Essay Staatsaufgaben. Zur Legitimation politischer Herrschaf, in dem er das Thema zunächst ideengeschichtlich bearbeitet, um dann zu aktuellen Problemen fundiert Stellung zu beziehen. Gil legt mit seinem historisch-kritischen Zugang einen Aufsatz zur Staatsphilosophie vor, in dem er zu klären versucht, wie der Staat in seiner jetzigen Form entstanden ist, ob und gegebenenfalls wie sich sein Entstehen philosophisch rechtfertigen lässt, welche Aufgaben dem Staat vor diesem Hintergrund zukommen und wo die Grenzen des staatlichen Handelns liegen, in Anbetracht der „Globalisierung“ und der in ihrer Folge fortschreitenden Auflösung der Nationalstaaten.
Zunächst zeigt Gil, dass der Staat kein Naturphänomen ist, sondern in der geschichtlichen Entwicklung der Menschheit entstanden ist. Dazu geht er zunächst auf die zugrundeliegende Methodik der „historisch-kritischen“ Argumentation ein, nennt drei Beispiele (Bachofen, Nietzsche, Foucault) und weist die Stärken dieser Argumentation als ex post-Erklärungen bestimmter Entwicklungen auf. Nach dieser methodologischen Einführung wird die Entste-hung des Staats aus „segmentären Gesellschaften“ (Durkheim) aufgrund der Notwendigkeit gerechtfertigt, Gesellschaften von größerer Komplexität und Differenziertheit effizient zu steuern. Historisch entstanden die ersten „ländlichen Handwerkerstaaten“ im Neolithikum durch die Umstellung der Wirtschaftsweise (Herstellen statt Sammeln). Ein frühes Beispiel ist die vor 6000 Jahren entstandene sumerische Stadt Uruk (Ribeiro). Auch Athen und Rom hatten im Handwerkerstaat eine Basis zur Bildung jener Großreiche, die so nachhaltig auf die europäische Kultur wirkten.
Dann widmet sich der Autor der Rechtfertigung politischer Herrschaft innerhalb dieser Ver-bände als Thema der Philosophie und grenzt sechs Argumentationsfiguren voneinander ab: die maximalistisch-paternalistische (Platon), die gemäßigt-paternalistische (Aristoteles), die minimalistisch-szientistische (Hobbes), die liberal-minimalistische (Locke), die maximalis-tisch-revolutionäre (Rousseau) und die radikaldemokratische (Spinoza, Dewey). Hier geht es Gil neben einer Darstellung der bekannten Ansätze darum, die verschiedenen Entwürfe danach zu ordnen, ob sie neben Vorschlägen zur formalen Konstitution (minimalistisch) auch über den Inhalt der (Vertrags-)Beziehungen im Staat Vorstellungen äußern (maximalistisch). Weil diese theoretischen Entwürfe alle versuchen, den Staat substantiell zu rechtfertigen und dabei die realen Entstehungsbedingungen von Staaten verklärt werden, mit Befunden wie „vernünftige Konstruktion für die friedliche Koexistenz antagonistischer Lebewesen“ (Hob-bes), „freiheitssichernder bzw. -mehrender Vertrag mündiger, interessegeleiteter und in die-sem Sinne zur Deliberation entschlossener Bürger“ (Locke), „Ergebnis der Übereinstimmung von einzelnem und allgemeinem Willen“ (Rousseau), stellt Gil den klassischen Staatstheorien die Auffassung David Humes entgegen, der den Staat funktionalistisch betrachtet, da nur sein tatsächlicher Nutzen den realiter durch Krieg und Gewalt entstandenen Staat rechtfertigt. Diese pragmatisch-funktionalistische Staatsauffassung wird – wie Gil ausführt – von Niklas Luhmann aufgegriffen, der sich mit der konsequenten Analyse der Systemfunktionen von Talcott Parsons substantialistischer Systemtheorie abgrenzt. Die Frage ist also, welche Auf-gaben der Staat wahrnimmt und welche Konsequenzen für den Einzelnen damit verbunden sind.
Darauf antwortet Gil im nächsten Schritt seiner Analyse. Er nennt drei typische Felder staatlichen Handelns: 1. den Bereich der Gewaltproblematik, der zum einen die Mono-polisierung des Rechts auf physische Gewaltanwendung (Weber), zum anderen die Erzwin-gung der Herstellung von öffentlichen Gütern meint, 2. den Bereich der Armutsbekämpfung, der sich auch unter den ersten Bereich subsumieren lässt, wenn Armut unter dem Stichwort „strukturelle Gewalt“ betrachtet wird, was Gil tut, wenn er den Staat mit G. W. F. Hegel und Amartya Sen in die Verantwortung für die Daseinsvorsorge und für die Schaffung eines Möglichkeitsraums stellt, in dem alle Menschen zur Teilhabe an den Einrichtungen der Gesellschaft fähig sind und 3. den Bereich der Wissensproduktion, der wieder an den Bereich der Armutsbekämpfung anschließt, da in der technologisierten Informations- und Wissensgesellschaft Ignoranz de facto Armut bedeutet, die ihrerseits wieder als strukturelle Gewalt erfahren wird. Insoweit zieht sich die Frage der Gewalt bzw. deren Befriedung durch die Agenda des modernen Staats, womit die Verbindung zur kontraktualistischen Sicht auf den Staat hergestellt ist, denn sowohl Hobbes wie auch Locke und Rousseau geht es – mehr oder weniger formal - um die Pazifizierung des Naturzustands in der bürgerlichen Gesell-schaft.
Konnte bislang der Staat das Gewaltproblem auf allen Ebenen weitgehend selbst regulieren, so ist dies im „globalen Zeitalter“ nicht mehr möglich, da sich die Formen unmittelbarer (Kri-minalität, Krieg, Terror) und mittelbarer Gewalt (Umweltverschmutzung, bestimmte Formen des Finanz- und Wirtschaftssystems) internationalisiert haben. Dies bedeutet nach Gil jedoch nicht das Ende des Nationalstaats, sondern nur seine Depotenzierung, die sich in einem Paradigmenwechsel von der stets und überall intervenierenden Subordination zur distan-zierten, eingeschränkten Koordination zeigt. Insoweit ist es also Gils zentraler Gedanke, den Staat künftig nicht mehr als absolutes Macht- sondern als sensibles, subsidiär tätiges Steuerungsinstrument aufzufassen. In einem solchen „Supervisionsstaat“ (Willke) ist nur noch „komplexes Regieren“ erfolgversprechend. Vor dem Hintergrund der sozialphilosophischen Ziele „komplexen Regierens“ in Zeiten der Globalisierung (Sicherheit, Identitätsstiftung, Le-gitimität, Wohlfahrt), zitiert Gil fünfzehn konkrete Vorschläge zu deren politische Umsetzung (Zürn) und stellt sie mit Ulrich Becks Globalisierungsanalyse in Beziehung. Politisches Handeln ist damit nur als bescheidenes, kluges Koordinieren „gleichgeordneter Funktions-systeme“ (Willke) sinnvoll, um dem „Gewaltproblem“ auch weiterhin wirkungsvoll begegnen zu können. Dazu legt der Ethiker Gil dieser Politik schließlich die Orientierung an den Mo-tiven „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ nahe.
Mit Staatsaufgaben. Zur Legitimation politischer Herrschaft. verteidigt Gil den Staat gegen eine neoliberale Sicht, der als einzige Staatsaufgabe nur noch die sukzessive „Aufgabe des Staates“ vorschwebt, deren Ergebnis das Ende des Staates ist. Diese Verteidigung gelingt insoweit, als der Autor nicht beim sozialphilosophisch Allgemeinen stehen bleibt, sondern auch das politisch Konkrete benennt.
Allerdings bleibt unklar, wie der Nationalstaat eingedenk seiner Abhängigkeiten diese Politik-Optionen administrativ umsetzen kann. Hier fehlt die konkrete Ausführung der Konsequenzen des Phänomens, auf das der Autor verweist, dass nämlich globale Probleme nur global gelöst werden können. Regelungen in der Umweltpolitik oder auch eine Tobin-Steuer sind nur dann sinnvoll, wenn es keine Möglichkeiten des Ausweichens gibt. Dies wird nur angedeutet – etwa hinsichtlich international abgestimmter steuerlicher Regelungen –, aber nicht ausführlich behandelt, was aber der Bedeutung angemessen wäre. Denn in diesem Zusammenhang stellt sich die entscheidende Frage, ob der Depotenzierung auf der Ebene des Nationalstaats nicht der umgekehrte Prozess auf globaler Ebene entgegen stehen sollte, also die Aufwertung der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen. Wenn der Nationalstaat (oder besser: das, was von ihm übrig bleibt) von Macht auf Bescheidenheit, von Absolutheit auf Ironie, von Subordination auf Koordination umschaltet, braucht es dann nicht eine „Weltzentralmacht“, die umgekehrt ihre bescheidene bis zurückhaltende, selbstironische und ausschließlich koordinative Rolle aufgibt und ein Regime der Subordination initialisiert, das für die zentralen Staatfunktionen, die ehedem der Nationalstaat besorgte - Sicherheit und Wohlfahrt - Institutionen und Mechanismen bereitstellt, die den souveränen Staat ergänzen und - auf lange Sicht - ersetzen können? Muss nicht die Rolle der Vereinten Nationen und ihrer Organisa-tionen künftig eine große sein, weil den Nationalstaaten nur noch eine kleine zukommen wird? Wie lassen sich vor diesem Hintergrund der globale Anti-Terror-Kampf („welt-staatliche Sicherheit“) und das Welthandelsregime („weltstaatliche Wohlfahrt“) beurteilen? Und wie müssten die zugrundeliegenden Regime (UN-Charta, Menschenrechtspakte auf der einen, die WTO-Vertragswerke GATT, GATS und TRIPS auf der anderen Seite) gestaltet sein, um die politischen Motive „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ auf globaler Ebene als handlungsleitend zu installieren? Dies wird leider nicht thematisiert. An diesem Punkt – wie auch bei der wenig differenzierten Betrachtung des Globalisierungsbegriffs - leidet die Darstellung etwas an ihrer sonst sehr angenehmen Kürze. Der Text ist aber nicht nur zügig zu lesen, sondern auch – für einen wissenschaftlichen Text nicht selbstverständlich – klar strukturiert und verstehbar formuliert. Besonders der historisch-kritische Teil zur Recht-fertigung von Herrschaft ist sehr gut gelungen. Mit eleganten Formulierungen erfasst Gil die Komplexität philosophischer Theorien und zeigt Zusammenhänge und Gegensätze auf. Die Nachvollziehbarkeit der Darstellung setzt allerdings die Kenntnis der Quellentexte voraus, da der Autor häufig nur auf Schlüsselbegriffen aufbauend argumentiert. Dies bedeutet anderer-seits, dass es sich nicht um eine Einführung in die Thematik handelt, sondern eher um ein Kurz-Kompendium, das geeignet ist, die angesprochenen Theorien in ihrer philosophischen Begrifflichkeit und ihrer historischen Bedeutung Revue passieren zu lassen, etwa um sich im Rahmen der Vorbereitung auf eine Prüfung oder ein Referat zum Thema „Staatsphilosophie“ stringente Argumentationslinien zurechtzulegen. Mit dieser Einschränkung sei das Buch wärmstens empfohlen.
Josef Bordat