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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 8
(2007), Heft 3
Abertausende von Menschen strömten im Frühjahr 1236 in Marburg an der Lahn zusammen, um einer neuen Heiligen ihre Devotion zu bezeugen und zugleich der Neugierde zu frönen, denn derartiges hatte keiner von ihnen je erlebt: Auf päpstliches Geheiß wurden die Gebeine der Landgräfin Elisabeth von Thüringen feierlich zur Ehre der Altäre erhoben. Ungewöhnlich rasch hatte sich Rom dazu bereit gefunden: Die fromme Fürstin war erst vor fünf Jahren gestorben! Viele Zeitgenossen kannten sie noch persönlich. So eilte man von nah und fern herbei: vier Erzbischöfe, mehrere Bischöfe, zahlreiche Kleriker und Mönche, Ritter, Bürger und Bauern, Männer und Frauen, groß und klein. Sogar Kaiser Friedrich II. stellte sich ein, der Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, König von Sizilien und von Jerusalem; sein majestätisches, fremdartiges Auftreten faszinierte die Deutschen. Doch als man am ersten Mai Elisabeths Leichnam in einen Blei-Sarkophag umbettete - ein vergoldeter Schrein war bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht fertiggestellt -, trug der Kaiser nicht die schimmernden Brokat-Gewänder, sondern eine schlichte graue Kutte. Friedrich legte eine Krone in den Sarg; vor der Erhabenheit dieser Frau, die auf allen irdischen Glanz verzichtet hatte, um mit den Armen arm zu sein, beugte selbst der höchste Repräsentant weltlicher Ordnung das Knie.
Es ist nicht bezeugt, aber doch wohl anzunehmen, dass sich unter den Anwesenden auch ein Knabe von dreizehn und zwei Mädchen von zwölf und neun Jahren befanden, denen mancher scheue Blick galt: Hermann, Sophia und Gertrud, die Kinder der Heiligen. Die Jüngste unter den Geschwistern trug bereits Nonnenkleidung; noch ungeboren, war sie von den Eltern schon dem Himmel versprochen worden, als Landgraf Ludwig zu der Kreuzfahrt aufbrach, von welcher er nicht mehr zurückkehrte. Manches, was nun zum Lobe Elisabeths angeführt wurde, klang in den Ohren der drei seltsam anders, hatte doch die so hoch Gefeierte - wie es der Kaiser formulierte -„es verlernt, zeitlicher Kinder Mutter zu sein", um sich aller weltlichen Freuden zu entäußern.
Die Geschwister kannten sie kaum. Es gibt nichts, worin uns die lichte Heiligengestalt Elisabeths fremdartiger und fragwürdiger erschiene: Diese edle Frau, welche in sich selbst verleugnender Zuwendung zu den Kranken und Verachteten alle Schranken fürstlicher Standesgebundenheit durchbrochen hatte, „war um Gottes willen mehr auf das Wohl bedürftiger fremder Kinder bedacht als auf das ihrer eigenen, und sie wandte sich deshalb von ihren leiblichen Kindern ab und gab anderen Speise, weil sie bettelarm waren.“ Die Liebe ihrer Mutter hatten Hermann, Sophia und Gertrud nicht genossen -, übrigens genauso wenig wie Elisabeth selber!
Die Kinder der Heiligen hießen nach den Großeltern. Landgraf Hermann I. war ein bedeutender Fürst, aber skrupellos auf die Förderung der thüringischen Territorialinteressen bedacht; seine Schaukelpolitik im deutschen Thronstreit zwischen Welfen und Staufern hatte nicht ihresgleichen. Er gehörte zu den Gründern des Deutschritterordens, förderte die höfische Kultur und baute die Wartburg aus. Im Alter verfiel er in Wahnsinn. Erst sechs Jahre nach seinem Tod wurde der einzige Enkel im Mannesstamm geboren und nach ihm benannt. Gertrud, die Jüngste, erhielt den Namen von Elisabeths Mutter, der deutschblütigen Gemahlin des Königs Andreas von Ungarn. Diese Fürstin stammte aus dem Hause der Herzöge von Andechs-Meranien; sie erregte bei den Magyaren durch Verschwendungssucht, die Neigung zu Intrigen und die völkische Überheblichkeit solchen Hass, dass man sie 1213 ermordete. Ihr Töchterlein Elisabeth war damals gerade fünf Jahre alt, befand sich aber gar nicht mehr im Umkreis der Mutter, sondern wurde schon seit zwei Jahren in Thüringen für eine spätere Ehe mit dem Erben der Landgrafschaft erzogen; das Hochzeits-Projekt war zu einer Zeit ausgehandelt worden, als Elisabeth noch kaum geboren war.
So haben die Kinder der Heiligen von den vier Großeltern nur die Großmutter von väterlicher Seite leibhaftig kennengelernt: Sophia d. Ä., die Tochter des bayerischen Herzogs Otto I. Sie hatte schon Elisabeths Jugend überwacht; das kleine Mädchen, das ihre Schwiegertochter werden sollte, dankte es ihr mit Vertrauen und Zuneigung. Als sich Elisabeth ausschließlich ihrer karitativen und religiösen Tätigkeit widmete, wusste sie, dass die drei Kinder, welche sie geboren hatte, nicht ins Leere fallen mussten; die Schwiegermutter, die schon an ihr Mutterstelle vertreten hatte, würde für Hermann, Sophia d. J. und - aus der Entfernung - für Gertrud, die kleine Nonne, in aller Liebe sorgen. So geschah es auch - vielleicht nach einer ganz kurzen Zwischenzeit, in welcher sie die Verlassenheit Elisabeths teilten; doch spricht eigentlich alles dafür, dass es sich bei der Tradition, die solches berichtet, eher um eine zwar rührende, aber falsche Ausschmückung der frühzeitig wuchernden Legende handelt. Die „Nestwärme" empfingen die zwei älteren Geschwister jedenfalls von der treusorgenden Großmutter, die jüngere Schwester in ihrem Konvent. Zwei Jahre nach der Heiligsprechung Elisabeths starb Sophia d. Ä. mit sechsundsechzig Jahren. Ihr Tod bedeutete für die Kinder einen schmerzlicheren Verlust als derjenige ihrer leiblichen Mutter. Man muss diese problembeladenen Verwandtschaftsbeziehungen mitbedenken, wenn man die mütterliche Unbedingtheit, welche Sophia d. J. in späterer Zeit bewies, richtig einschätzen will.
Hermanns Geburtsort war Creuzburg an der Werra (nördlich von Eisenach), eine Nebenresidenz der Ludowinger (- wie man das thüringische Landgrafengeschlecht nach seinem „Leitnamen" Ludwig zu bezeichnen pflegt). Die beiden Mädchen kamen dagegen auf der Wartburg zur Welt. Nach deutschem Lehnrecht war der Sohn einziger Feudalerbe; bei Ludwigs IV. frühem Ende übernahmen die zwei Onkel Heinrich Raspe und Konrad die Vormundschaft bis zum Eintritt der Volljährigkeit, wobei der Erstgenannte das ganze Land nach außen vertrat und den thüringischen Ostteil verwaltete, der jüngere Oheim den hessischen Westen. Denn die Landgrafschaft der Ludowinger reichte damals - freilich durch fremde Herrschaftsgebiete durchbrochen - von Rothaargebirge und Dilltal bis zur Saale. Zu dem Fürstentum gehörten neben reichem Eigengut und dem Feudalbesitz, der von der Krone zu Lehen ging, zahlreiche Kirchenlehen, vor allem im Hessischen. Diese häuften sich namentlich entlang der oberen Lahn und der mittleren Fulda; die Lehnshoheit lag beim Kurfürsten von Mainz. Da es sich großenteils um Feudalobjekte handelte, welche dem Hochstift einstens durch politisch-militärischen Druck entrissen worden waren, bestand zwischen den Erzbischöfen und ihren landgräflichen Vasallen eine latente Spannung, die sich bisweilen in Fehden entlud. Man wartete in Mainz darauf, einen Grund zu erhalten, die Lehen für verfallen erklären zu können.
Die territorialen Hauptinteressen der Nachfolger des heiligen Bonifatius lagen ohnehin im hessischen Raum. Die weltliche Herrschaft der Erzbischöfe war völlig zerrissen. Gern hätte man entsprechend den landesfürstlichen Arrondierungsbestrebungen der Zeit die Besitzfetzen in der Wetterau, um Amöneburg und Fritzlar, das Eichsfeld, vielleicht sogar das Land bis zu dem allseitig von Thüringen umschlossenen Erfurt zu einem politischen Großgebilde zusammengeschlossen. Am ludowingischen Hofe war man sich darüber klar, dass auf Hessen besonders achtgegeben werden musste. Darum wurden die westlichen Gebiete der Landgrafschaft nicht durch einen befreundeten Großen oder gar durch einen besoldeten Amtmann oder Landvogt verwaltet, sondern durch Hermanns zweiten Onkel Konrad in Person. Als die Regentschaft endete und der junge Fürst selbst Thüringen übernahm, übertrug er die Sorge für Hessen dem älteren Oheim Heinrich Raspe; denn Konrad verzichtete von sich aus, weil er in den Deutschritterorden eintrat. 1239 wurde er sogar Hochmeister, doch starb er bereits zwei Jahre später.
Der Vorort des landgräflichen Besitzes in Hessen war Marburg. Die Lahnstadt bildete Elisabeths Witwengut; hier hatte sie ein Hospital gegründet und die letzten Lebensjahre zugebracht. Trotz der selbstgewählten Armut und Einsamkeit war sie nicht ganz ohne Freunde geblieben. Besonders enge Beziehungen pflegte sie zu dem Prämonstratenserinnen-Kloster Altenberg, das sie mehrfach aufgesucht haben soll. Es lag von Marburg eine Tagesreise entfernt dicht vor den Toren der Reichsstadt Wetzlar. In diesen Konvent gab Elisabeth die jüngere Tochter Gertrud, kaum dass sie der Muttermilch entwöhnt war. Die einstige Landesfürstin empfing von Altenberg Unterstützung; allerdings wollte sie keine Almosen annehmen, nachdem sie sich freiwillig des Besitzes entäußert hatte. „Sie gönnte sich keinen Müßiggang, sondern arbeitete. Durch Spinnen verdiente sie sich Geld, und was sie bekam, gab sie den Armen und Elenden. Doch weil sie nicht gelernt hatte, Flachs zu verspinnen (- das brachte man einer Adligen nicht bei; es ziemte sich nur für Bauerntöchter! -), spann sie Wolle, und zwar für die Nonnen von Altenberg. Sie verlangte dafür weniger als andere, und so bestritt sie selbst ihren Lebensunterhalt." In diesem Konvent wuchs Gertrud heran. Man zeigte dort bis in die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts das Kleidchen, welches die Landgrafentochter angeblich trug, als man sie ins Kloster brachte, und ein „Mohrenpüppchen", mit welchem das Kind gespielt haben soll, keine zwei Finger lang und aus Holz geschnitzt, das vielleicht im Verlauf der Jahrhunderte nachgedunkelt war. Leider gingen beide Gegenstände im Ausgang des Dreißigjährigen Krieges verloren; so lässt sich über die Echtheit nichts sagen; Zweifel scheinen nicht unangebracht. Als Gertrud einundzwanzig wurde, wählten die Nonnen sie zur „Meisterin" (Oberin, Äbtissin). Fast ein halbes Jahrhundert lang stand sie Altenberg vor, das unter ihrer Leitung seinen spirituellen und materiellen Höhepunkt erreichte. 1297 ist Gertrud gestorben, sechsundsechzig Jahre nach der Mutter, sechsundfünfzig nach dem Bruder, zweiundzwanzig nach der Schwester Sophia.
Über deren Jugendzeit ist wenig bekannt. Sophia lebte zusammen mit der Großmutter am thüringischen Hofe, meist wohl auf der Wartburg oder in der Stadt Eisenach. Vielleicht, dass sie gelegentlich eine der vier Schwestern ihres Vaters besuchte, welche in die ringsum gelegenen Fürstentümer und Grafschaften Meißen, Orlamünde, Anhalt und Sachsen-Wittenberg eingeheiratet hatten. Als sich ihr Bruder Hermann anschickte, selber die Herrschaft zu übernehmen, kam ein kleines Mädchen in Sophias Umgebung: Helene, eine Tochter des Herzogs Otto von Braunschweig, die dem jungen Landgrafen als Gemahlin zugedacht war. Sie zählte ganze acht Jahre, als man die Hochzeit mit großem Gepränge feierte! Ob sich das Kind an die inzwischen Fünfzehnjährige näher anschloss und diese sie ein wenig bemutterte? Nichts ist darüber bezeugt, aber man darf es annehmen. Denn später hat Sophia ihre beiden einzigen Kinder mit Geschwistern Helenes vermählt, und ersichtlich war die Allianz mit den Braunschweiger Welfen - die engste und dauerhafteste politische Bindung, welche sie einging - nicht lediglich ein äußerlich motiviertes Zweckbündnis. Hermanns Ehe hatte freilich nicht lange Bestand; die neue Landgräfin war noch keine zehn Jahre alt, da lag ihr angetrauter Gemahl bereits auf dem Sterbebett.
Es geschah am zweiten oder dritten Januar 1241. Man ließ Sophia nicht lange Zeit, um den Bruder zu weinen. Nur neun Wochen nach dem Begräbnis veranstaltete man eine Doppelhochzeit. Heinrich Raspe, durch den erbenlosen Tod seines Neffen wider alles Erwarten plötzlich selber Landgraf von Thüringen geworden, heiratete Beatrix, die um dreiundzwanzig Jahre jüngere Tochter des Herzogs Heinrich II. von Brabant (Belgien). (Auch diese dritte Ehe des Letzten aus dem ludowingischen Mannesstamm war nicht mit Kindern gesegnet.) Gleichzeitig vermählte man Sophia - ungefähr im gleichen Alter wie Beatrix stehend - mit deren verwitwetem Vater. So wurde sie die Stiefmutter ihrer eigenen Tante!
Fast unbegreiflich scheinen uns diese verwirrenden dynastischen Kreuz- und Querverbindungen und die zahlreichen Kinderehen, Mittel ehrgeiziger politischer Spekulation. Gelegentlich fällt in der hierzu ungemein wortkargen Überlieferung ein grelles Streiflicht auf maßloses individuelles Unglück, welches damit angerichtet wurde. Doch man war's gewohnt; nicht selten scheint es, als wäre alles für die Betroffenen noch einmal gut ausgegangen. Es ist anzunehmen, dass die Verbindung der siebzehnjährigen Sophia von Thüringen mit dem vierunddreißigjährigen, mithin zum Zeitpunkt der Trauung doppelt so alten Herzog von Brabant ein solcher Glücksfall war. Immerhin mutete man der Landgräfin nicht zu, ihre Ehe als unreifes Kind zu beginnen. Heinrich seinerseits war genau dies widerfahren: Als Knaben von acht Jahren hatte man ihn mit einer Tochter des ermordeten staufischen Königs Philipp von Schwaben verheiratet, die sieben Jahre älter als er war. Aber man musste sich eben in sein Los schicken! Heinrichs II. Vater war als eigensinniger und ungeduldiger Politiker bekannt; er starb 1235, im gleichen Jahr wie die erste Gemahlin seines Sohnes. Der neue Herzog errang sehr rasch die Achtung der Nachbarn und die Liebe seiner Untertanen. Er war ein gereifter Mann, der Vertrauen einflösste. Von dem Politiker und Fürsten entwerfen die Quellen ein positives Bild. Es hat den Anschein, als lautete das Urteil im Kreis der Familienangehörigen, Freunde und Räte nicht viel anders. Aus erster Ehe besaß Heinrich vier Töchter und einen Sohn; ein zweiter Knabe war schon als Kleinkind gestorben.
Wir wissen nicht, mit welchen Gefühlen Sophia diesem Mann nach Brabant folgte, in den entfernten Westen des Reiches, wo die Mehrzahl der Bevölkerung französisch sprach. Alles war anders, als sie es gewohnt war. Aus dem waldreichen Mittelgebirge kam sie nun in die viel stärker gerodete Tiefebene. Das hohe Maß an Bevölkerungsverdichtung, die arbeitsteilige Exportwirtschaft, der weitgespannte Handel mit seinen gewaltigen Profiten, aber auch mit der eminenten Krisenanfälligkeit, endlich die glanzvolle, vom Westen beeinflusste und doch ganz eigene Züge aufweisende Kultur müssen auf sie zugleich beeindruckend und verwirrend gewirkt haben. Eisenach und Marburg ließen sich mit Brüssel, Antwerpen oder Löwen (Louvain), wo das Paar bevorzugt residierte, nicht vergleichen.
Sophia hatte gewiss eine Anzahl thüringischer Kammerfrauen bei sich. Vor allem begleitete sie ihr Kaplan und Beichtvater Walther. Bis zu ihrer letzten, nicht lange vor dem Tod ausgestellten Urkunde begegnet man seinem Namen immer wieder in den Zeugenreihen, auch wenn es um höchst profane Dinge ging. Ersichtlich vertraute ihm Sophia, jetzt in Brabant wie später in Hessen und Thüringen. Doch am wichtigsten war, wie sie von den Verwandten ihres Mannes aufgenommen wurde. Wir wissen nur wenig darüber. Der Herzog suchte es ihr leicht zu machen. Großzügig war das Witwengut bemessen, welches Heinrich für den Fall seines vorzeitigen Todes aussetzte. Gemeinsam erwiesen die beiden den Städten und Kirchen des Landes fürstliche Huld, am meisten der Abtei Villers, die zur Familiengrablege bestimmt wurde. Der Erbe Brabants, ihr Stiefsohn Heinrich, der Sophia im Alter nur wenig nachstand, kam ihr mit besonderer Freundlichkeit entgegen. Das war keine Selbstverständlichkeit; dass er es ehrlich meinte, hat er später bewiesen.
1243 brachte Sophia ein Mädchen zur Welt. Man taufte es auf den Namen der thüringischen Großmutter Elisabeth; dass sich Heinrich II. mit der Tochter einer „amtlichen" Heiligen vermählt hatte, bildete durchaus ein landesfürstliches Politikum. Ein Jahr später gebar die Herzogin einen Sohn, den man nach dem Vater benannte: Beide Halbbrüder hießen somit gleichermaßen Heinrich. Was die Quellen sonst noch berichten - es ist leider nicht viel -, deutet auf Harmonie. Und doch gab es keinen Zweifel: Für Sophias Kinder würde sich zwar jederzeit in Brabant ein warmer Herd finden, aber niemals eine eigene Herrschaft.
Offenbar bereitete diese Situation der Herzogin Sorgen, zumal Heinrich von Brabant zu kränkeln begann. Denn wie kann man es anders deuten, dass er um die Jahreswende 1244/1245 an Papst Innocenz IV. mit der Bitte herantrat, er möge kraft apostolischer Vollmacht Sophia alle Güter und Einkünfte bestätigen, welche sie als Morgengabe, Wittum oder auf Grund anderer Rechtstitel als Privateigentum besaß? Zweifellos wollte der Fürst seine Gemahlin über die eigene Lebenszeit hinaus sicherstellen. Das Oberhaupt der katholischen Kirche ging darauf ein und nutzte gern die Gelegenheit, sich durch die erbetene Urkunde den mächtigen, allseits angesehenen Herzog zu verpflichten.
Aber genügte diese Vorsicht für den Ernstfall? Wenige Wochen nach der erwähnten Bulle dispensierte der Papst das Paar vom Ehehindernis allzu naher Verwandtschaft. Der Tatbestand mutet grotesk an: Lebte die Tochter der heiligen Elisabeth in ungesetzlicher, außerehelicher Verbindung? Tatsächlich bestand zwischen Heinrich und Sophia eine Verwandtschaft im vierten Grade; das Netz der hochadligen Heiraten war viel zu dicht geknüpft, als dass man nicht immer wieder mit dem kirchlichen Verbot der Vermählung unter engen Blutsverwandten in Konflikt geraten wäre. Es wurde also tatsächlich ein Dispens benötigt; nur der Apostolische Stuhl konnte ihn erteilen. Doch es hatte sich bei den Fürstenhäusern im ganzen Abendland längst eingebürgert, mit der Beantragung solange zu warten, bis sich herausstellte, dass die Ehe nicht unfruchtbar blieb. Das Ziel der Hochzeiten im Hochadel bildete nun einmal an erster Stelle die Erhaltung der Dynastie; stellten sich keine Kinder ein, konnte man leichter zu einer neuen Verbindung schreiten, wenn die päpstliche Ausnahmegenehmigung noch nicht eingeholt und die Ehe somit gar nicht vollgültig war. Und wurde ein Erbprinz geboren, ließ sich das ungesetzliche Verhältnis ohne alle Nachteile geräuschlos legitimieren. Es gab gelegentlich Beispiele für Praktiken, die geradezu ärgerniserregend waren, so etwa wenn man sich einen solchen Dispens „auf Vorrat" beschaffte, übertragbar auf die verschiedensten Bräute. Doch war eine solche Genehmigung bei der Kurie eigentlich nur durch Betrug oder Bestechung eines Urkundenschreibers zu erlangen. Der Fall des Herzogs von Brabant lag anders: Er wollte Sophia und die Kinder davor bewahren, um einer „Formsache" willen (- anders beurteilte man das Verbot der Verwandtenehe offenbar nicht -) Nachteile nach seinem Tod zu erleiden.
Innocenz IV. verfolgte dagegen andere Ziele. Kein Papst des Hochmittelalters nahm in größerem Umfang als er die Ausstellung derartiger Dispense vor. Er sah dieses Vorrecht des Apostolischen Stuhles vornehmlich in politischem Zusammenhang. Das Privileg für Heinrich und Sophia von Brabant, mit welchem alle Irregularitäten ihrer Ehe als beseitigt galten, trägt das Datum des 31. März 1245. Als das Dokument in der Kanzlei der Kurie niedergeschrieben und besiegelt wurde, hatte Innocenz schon längst die Vertreter der gesamten Christenheit zu einem Konzil nach Lyon eingeladen; es sollte über den Kaiser ein Urteil fällen, der sich seit 1239 im Kirchenbann befand. Im Hochsommer verkündigte der Papst in der feierlichsten und bindendsten Form, die das kanonische Strafrecht kannte, die Absetzungs- und Verdammungssentenz in Gegenwart der schweigenden Versammlung. Der Staufer kommentierte die Nachricht von dem Richterspruch mit dem Ausruf: „Langewar ich Amboss, nun will ich Hammer sein!" Mit härtester Gegenwehr war zu rechnen. Wie konnte man das Urteil an Friedrich vollstrecken? Innocenz hatte einen erheblichen Teil der notwendigen Maßnahmen nördlich der Alpen den verschwägerten Fürstenhäusern Thüringen und Brabant zugedacht und sich im voraus ihrer Dankbarkeit versichert.
Zeitweilig waren die Beziehungen der Staufer zu den beiden Familien durchaus freundschaftlich gewesen, aber seit einigen Jahren hatten sie sich abgekühlt. Sophias Oheim, der Deutschordensmeister Konrad, hatte kurz vor seinem Tod als Wortführer einer Fürstengruppe einen letzten, vergeblichen Versuch unternommen, zwischen dem Herrscher und der Kurie zu vermitteln. Vielleicht durch diese Aktivität für Thüringen eingenommen, bestellte der im fernen Süden weilende Kaiser nach dem Abfall des Mainzer Erzbischofs den neuen Landgrafen Heinrich Raspe zum Regenten für seinen Sohn, den noch unmündigen, aber bereits gewählten und gekrönten König Konrad IV. Doch Friedrich baute vergebens auf die Treue von Sophias Onkel. Heinrich Raspe ging zur päpstlichen Partei über; auch hier spielte ein Ehedispens eine wichtige Rolle! Nach dem Konzil von Lyon kam es zum offenen Abfall. Am 22. Mai 1246 wählte eine kleine Anzahl von Bischöfen und Dynasten zu Veitshöchheim vor den Toren von Würzburg den Landgrafen von Thüringen zum Römischen König. Kein Laienfürst beteiligte sich an der Erhebung, obwohl im Wahlprotokoll zwei genannt wurden: Heinrich von Brabant und Albrecht von Sachsen-Wittenberg, Schwiegervater und Schwager des neuen Herrschers.
Es wurde ein kurzfristiges, wenig ruhmvolles Königtum. Versuche, die Staufer zurückzudrängen, endeten mit geteiltem Erfolg. Krank von einem Feldzug aus Süddeutschland heimgekehrt, starb Heinrich Raspe schon am 16. Februar des Folgejahres auf der Wartburg. Das bedeutete eine rasche Neuwahl. Anfang Oktober versammelten sich die zur Kur Berechtigten in Worringen (bei Köln, heute eingemeindet). Einige Reichsfürsten schlugen den Herzog von Brabant als Kandidaten vor, doch Heinrich lehnte ab. Er wies statt dessen auf seinen Neffen hin, den Grafen Wilhelm von Holland. Sophias Gemahl war nicht selbst für den Thron zu gewinnen, weil er sich leidend fühlte. Außerdem galt es jetzt, vor allem die eigenen Interessen zu verfolgen. Mit Heinrich Raspe waren die Ludowinger im Mannesstamm erloschen. Die Landgrafschaft Thüringen stand damit zur Disposition.
Wir wissen nicht, wie sich das Verhältnis zwischen Heinrich Raspe und seiner Nichte Sophia gestaltet hatte. Sie besaß mancherlei Gründe, ihm zu grollen. Aber nun war er tot; jetzt ging es um das Fürstentum. Seine Witwe Beatrix, zugleich Sophias gleichaltrige Stieftochter, verließ umgehend Mitteldeutschland. Man spielte ihr übel mit: Geldforderungen an den Erzbischof von Mainz, die zu ihrem Witwengut gehörten, wurden vom Papst niedergeschlagen. Es handelte sich um Zahlungen in erheblicher Höhe, doch da der Landgraf verstorben war, gab es für Innocenz IV. keine Gründe mehr, auf die ungekrönte Königin Rücksicht zu nehmen. Beatrix kehrte nach Brabant zurück; noch im gleichen Jahr vermählte sie sich mit dem Grafen von Flandern. Auch diese zweite Ehe blieb kinderlos und dauerte nicht lange; aber Beatrix wurde nicht einsam. Sie sammelte um sich einen Freundeskreis; Sophias Sohn Heinrich schrieb ihr bisweilen und bat sie einmal darum, ihr geschmackvoll gestaltetes Siegel zur Bekräftigung an eine auf Brabant bezügliche Urkunde zu hängen. -
Von drei Seiten wurden Erbansprüche auf die Landgrafschaft Thüringen erhoben. Da war der Wettiner Heinrich „der Erlauchte" von Meißen, ein Sohn von Heinrich Raspes ältester Schwester Jutta. Zwar kannte das deutsche Lehnswesen kein durch Frauen vermitteltes Erbrecht, es wäre denn durch besonderes Privileg, wie es für Österreich galt, aber der Markgraf besaß eine Anwartschaft, welche ihm Kaiser Friedrich II. für den Fall verbrieft hatte, dass Thüringen mit dem Aussterben der Ludowinger an die Krone zurückfallen würde. Allerdings wandte man dagegen ein, der Staufer hätte diese Urkunde gar nicht ausstellen dürfen, da er sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Kirchenbann befand und deshalb die Regierungsgewalt nicht rechtens ausüben konnte.
Der zweite Kandidat war Siegfried von Anhalt, der Sohn einer jüngeren Schwester Heinrich Raspes. Er wäre mit einem Teil des Erbes zufrieden gewesen, denn er hatte keinen zusätzlichen Rechtstitel aufzuweisen. Am meisten lag ihm an der sächsischen Pfalzgrafschaft, die mit Thüringen verbunden war. Aber er sah ein, dass auch dies nicht zu erreichen war, und verzichtete angesichts seiner militärischen Schwäche gegen eine finanzielle Entschädigung auf alle Ansprüche zugunsten der Wettiner.
Und da waren Heinrich und Sophia von Brabant, die namens ihres Söhnleins Thüringen verlangten. Sie machten geltend, dass die Herzogin Tochter, Schwester und Nichte der letzten drei Landgrafen wäre und niemand sie in bezug auf die verwandtschaftliche Nähe übertreffe. Nur war dies eine Rechtsvorstellung, die zwar westlich des Rheines bestand, aber nicht den mitteldeutschen Feudalgewohnheiten entsprach. Was sollte geschehen? Es gab keinen König, der von allen respektiert wurde; für die Gegner der Staufer galt der Thron als vakant. Was würde die Entscheidung bringen: ein Vertrag, Fehde, Krieg? -
Eine völlig undurchsichtige Rechtslage! Als erster handelt ein vierter: der Erzbischof von Mainz. Endlich ist der Fall eingetreten, dass man die Kirchenlehen im Hessischen rechtlich einwandfrei zurückfordern kann! Schon elf Tage nach Heinrich Raspes Tod trifft Kurfürst Siegfried III. die ersten Maßnahmen. Durch Geschenke, Versprechungen und Soldverträge vermehrt er die Zahl seiner Anhänger. Er will vollendete Tatsachen schaffen, bevor Meißen und Brabant tätig werden.
Man kann sich Sophias Seelenverfassung vorstellen, als der Tod des Onkels am Herzogshof in Löwen bekannt wird. Die Trauernachricht bedeutet die einmalige Chance, für den Sohn ein Fürstentum erwerben zu können, und zwar überdies in ihrer Heimat. Wenn jetzt versäumt wird, die Ansprüche des Kindes durchzusetzen, wird er sein Leben bestenfalls als Truppenführer oder Landeshauptmann in fremden Diensten fristen. Heinrich II. von Brabant ist der gleichen Meinung wie seine Gemahlin. Er wird selber die Sache des noch nicht Dreijährigen vertreten. Bereits im April bricht er auf, während Sophia zu Hause bleibt. In Hessen angekommen, tätigt der Fürst einzelne Lehnsgeschäfte und bekräftigt Verfügungen der früheren Landgrafen, um zu dokumentieren, dass er und sein Sohn die altbewährten Traditionen fortzuführen gewillt sind. Einige Städte und Kirchen erhalten neue Privilegien. Heinrich vermeidet jegliche Titelanmaßung; er betont, nur für das Kind zu handeln. Trotzdem nennt ihn der Graf von Berg in einem Lehnsrevers bereits den „Landgrafen von Thüringen und Herzog von Brabant". Er gelangt bis zur Wartburg. Doch dann reist er zurück, nach Worringen zur Königswahl und anschließend heim nach Löwen. Denn es geht ihm gesundheitlich immer schlechter.
Natürlich ist es in Hessen zu empfindlichen Konfrontationen mit Kurmainz gekommen. Der Herzog vermeidet indessen jede militärische Auseinandersetzung. Als erfahrener Politiker legt er Rechtsverwahrung ein und lässt seine Verbindungen zur Kurie spielen. Im Spätherbst gibt Innocenz IV. einem Kardinallegaten den Auftrag, zwischen den Parteien zu vermitteln. Notfalls solle der inzwischen erhobene König Wilhelm eingeschaltet werden, was angesichts der engen verwandtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Brabant mit Sicherheit nur positive Folgen haben könne. Es komme zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders viel darauf an, unter den Reichsfürsten Frieden und Eintracht zu stiften. Schließlich vollzieht sich ja alles während eines Thronstreites und angesichts der Fortdauer der „staufischen Gefahr"! In einem Schreiben an den Erzbischof persönlich wird der Papst noch deutlicher: Siegfried habe zu befolgen, was der apostolische Sonderbeauftragte „über ein gewisses Gebiet" anordnen werde!
Noch ist nichts geklärt - weder gegenüber Kurmainz noch bezüglich des Markgrafen von Meißen, der auf die kaiserliche Anwartschaft pocht -, da stirbt am ersten Februar 1248 Heinrich II. von Brabant. Umgehend wird er in der Abteikirche von Villers beigesetzt; sein Sohn aus erster Ehe übernimmt die Herrschaft. Sophia aber reist in höchster Eile in das beanspruchte Gebiet, vermutlich noch am Bestattungstag. Sie muss während der letzten Krankheit ihres Mannes alles vorbereitet haben, sonst wäre die Geschwindigkeit unmöglich, mit welcher sie handelt. Es ist ein gefährliches Wagnis. In Niederlothringen hat sie Freunde, auf deren Hilfe sie bauen kann: so verbürgt sich bei einem Kreditgeschäft, mit welchem sie sich das notwendige Bargeld verschafft, der Graf von Geldern für die Witwe. Aber wen kennt sie noch in der alten Heimat? Es ist nicht so, dass sie gleichsam fliehen würde, in umgekehrter Richtung wie zuvor ihre Stieftochter und -tante Beatrix; Sophia hat Brabant später wiederholt aufgesucht und namentlich mit ihrem Stiefsohn, dem neuen Herzog Heinrich III., gute Beziehungen aufrechterhalten. Doch nun drängt die Zeit. Jetzt muss sie für sich selbst und vor allem für ihr Kind einstehen. Wer kann, wer wird ihr helfen? Es ist die längst verstorbene, nie recht gekannte Mutter, auf die sich Sophia beruft.
Wie alle vornehmen Damen ihrer Zeit besitzt sie ein Siegel. Es zeigt die Herzogin auf trabendem Zelter während der Falkenjagd. Die Umschrift lautet: „Siegel Sophiens, der Tochter der heiligen Elisabeth, der Herzogin von Brabant." Es ist ein ungewöhnlicher Text, doch wer hat schon eine solche Mutter? Jetzt lässt sie sich - wohl noch in Löwen - ein „Gegensiegel" schneiden. Im dreizehnten Jahrhundert kommt der Brauch auf, zur Erschwerung von Fälschungen auch auf der Rückseite einen Stempel in das Wachs einzudrücken. Rasch bestellt und geliefert, wird in Sophias Rücksiegel der neue Territorialanspruch dargetan: Über dem thüringischen Löwen im Siegelfeld stehen - als Fortsetzung der Umschrift des Hauptsiegels - die Worte:„ und Herrin Hessens". Das Bild richtet sich gegen Meißen, der Text gegen Mainz. Bereits am elften Februar stellt Sophia damit in Marburg die erste Urkunde für ein Nonnenkloster in der weiteren Umgebung aus, Privilegien ihres Oheims und des gerade verstorbenen Gatten erneuernd.
Marburg bleibt auch in Zukunft ihr bevorzugter Aufenthaltsort. Es ist eine landgräfliche Stadt; doch unter der Obhut des reichsunmittelbaren Deutschritterordens, zu dessen Mitgründern ihr Großvater gehörte und dem ihr Oheim Konrad zwei Jahre lang als Ordensmeister vorstand, wächst über dem Grab der Mutter die erste gotische Kirche rechts des Rheines empor. Die aufblühende Wallfahrt besitzt für Sophia zugleich politische Relevanz. Weithin erzählt man sich von der tapferen, verwitweten Mutter, die für das Recht ihres Sohnes eintritt. Schon die zweite Urkunde, welche sich von Sophia aus jener Zeit erhalten hat, ergeht zugunsten der Deutschherren, und weitere werden folgen „auf Grund der Verehrung, die jene achtbaren Brüder des Deutschen Hauses unserer Mutter, der heiligen Elisabeth, stets erwiesen und weiterhin beweisen". Ein Wechselverhältnis besteht: Sophia fördert mit allen Mitteln die Marburger Komturei, die während ihrer Lebenszeit zum Rang einer Ballei aufsteigt, und umgekehrt bedeutet die Anwesenheit der Ritter-Mönche für sie einen gesellschaftlichen Rückhalt und wohl auch bisweilen einen militärischen Schutz. Manches Zeugnis illustriert diese Vertrautheit: Ist Sophia abwesend, dürfen die Brüder ihre Fischerei-Rechte in der Lahn wahrnehmen. Da nicht wenige Ordensbrüder aus hessischen Geschlechtern stammen, verdichten sich die Beziehungen zu diesen Familien. Einzelne vornehme Herren besuchen bald die junge Witwe: die Grafen von Wittgenstein und von Ziegenhain, der Burggraf von Aremberg (Eifel). (Es fällt auf, dass der Ziegenhainer wenig später im Lager ihrer Feinde zu finden ist. Der Grund bleibt unausgesprochen.) Nicht wenige kriegstüchtige Haudegen sind bereit, in ihre Dienste zu treten, manche für viele Jahre, wie die Ritter Konrad von Elben, Johannes Gülden aus Grünberg, Milchling von Nordeck und sein Bruder Widerold. Doch was sie auch nach Marburg geführt haben mag -, Sophias Sinnen und Trachten kreist offenbar ausschließlich um das Wohl ihrer Kinder. Als sie Brabant verlässt, ist sie vierundzwanzig Jahre alt. Man findet unter den frühverwitweten Fürstinnen jener Zeit nur wenige, die nicht binnen Jahresfrist wieder heiraten. Aber Sophia bleibt allein - um der Aufgabe willen, vor die sie sich gestellt sieht? „Da kam nun die Herzogin von Brabant, Frau Sophia, und brachte ihren Buben mit sich, der war zu jener Zeit drei Jahre alt. Und sie wurden beide auf allen Burgen und in allen Städten Hessens sehr herzlich mit Kerzen und mit Fahnen empfangen. Und in dieser Weise nahm Frau Sophia für ihren Sohn das Land in Besitz. Und man nannte den Prinzen aus Brabant allgemein nur `das Kind von Hessen." So lautet der Bericht in der Chronik des Wigand Gerstenberg, aufgezeichnet freilich erst im Abstand von mehreren Generationen.
In Wirklichkeit ist Sophias Lage völlig ungesichert. Lediglich im Umkreis von Marburg und Kassel besitzt sie verlässlichere Macht. Der Römische König, ihr angeheirateter Neffe Wilhelm von Holland, verschafft der Witwe kein Recht; als Frau wäre sie ohnehin nicht selbst lehnsfähig, sondern müsste einen „Lehnsträger" benennen, der für sie die Vasallendienste übernimmt. Der Gegendruck von Mainz ist zwar nach dem Tod Erzbischof Siegfrieds III. (1249) schwächer geworden, aber keinesfalls beseitigt; vor allem kann er jederzeit wiederaufleben. Sophia wendet sich an den Papst; Innocenz IV. beauftragt den Kölner Erzbischof, ihr notfalls gegen den eigenen Amtsbruder behilflich zu sein. Gleichzeitig schreibt er an sie selbst und verheißt ihr den Apostolischen Schutz, was allerdings in der Realität nicht viel zu bedeuten braucht. Immerhin bezeugt er der „Landgräfin von Thüringen, Nichte des verstorbenen Königs Heinrich und Witwe des Herzogs von Brabant" (- Unterstützt er damit ihren Anspruch? Sophias Räte werden nicht versäumen, in diesem Sinn auf die Adresse des Papstbriefes zu verweisen! -) seinen besonderen Dank, „weil du stets die kirchliche Freiheit nach Kräften löblich zu fördern bemüht bist".
In Fürstentitel und Siegelbild erhebt sie Anspruch auf Thüringen, doch es ist ihr nicht gelungen, dort Fuß zu fassen. Sie hat es auch noch nicht ernsthaft versucht. In Mitteldeutschland herrscht Bürgerkrieg. Ihr Konkurrent Heinrich der Erlauchte will seine Ansprüche realisieren, der Adel - auf Reichsunmittelbarkeit bedacht - möchte es ihm wehren. Der Wettiner erweist sich als siegreich. Er drängt die Dynasten zurück, bis sie den Widerstand aufgeben. Endlich wird in Mittelhausen bei Erfurt, an uralter Thing-Stätte, ein Landfrieden beschworen: Der Markgraf von Meißen hat sich durchgesetzt. Es bleiben zwar gewisse Schwierigkeiten mit Kurmainz. Aber das ist zweitrangig. Nun muss das Verhältnis zwischen Vetter und Base geregelt werden. Es kommt zu Verhandlungen - unerquicklich wie immer, wenn sie der Machtlose mit dem Starken führt - und anschließend zu einem Treffen in Eisenach, das mit einer befristeten Übereinkunft endet.
Im Februar 1250 steht die Landgrafentochter zum ersten Mal wieder am Ort ihrer Geburt. Auf der Wartburg stellt sie mit besonderer Feierlichkeit für Sankt Elisabeth in Marburg eine Urkunde aus „zur Ehre Gottes, zum Seelentrost unseres Gatten, des Herrn Herzogs von Brabant, und zum Heil aller unserer Vorgänger" aus ludowingischem Hause. Es ist wie eine Demonstration ihres guten Rechtes. Wenige Tage später begegnet sie dem Vetter. Vor dem Sieger gibt es keine Gegenwehr; es bleibt nur der Appell an die Großmut. Sophia überträgt dem Markgrafen in aller Form die Vormundschaft über ihren Sohn, das „Kind von Hessen". Bis zum Eintritt der Volljährigkeit mag der Streit ruhen; solange verzichtet sie auch auf den Titel „Landgräfin von Thüringen". Bis dahin soll Heinrich der Erlauchte das ludowingische Erbe einschließlich des hessischen Besitzes verwalten. Dann wird man weitersehen.
Wir besitzen die „Eisenacher Richtung" nicht im Wortlaut. Wie hat man sie zu verstehen? Soll der Wettiner einem moralischen Druck unterworfen werden, als Vormund eines Halbwaisen nicht sein eigenes Mündel berauben zu können, sondern zu seinem Schutz tätig zu werden? Ist Sophia ihrer Sache so sicher, dass sie es für unmöglich hält, dass der Markgraf die Rechte ihres Kindes verkürzen wird? Hängt die Übereinkunft mit der gemeinsamen Frontstellung gegen Kurmainz zusammen? Es ist ein kühnes Wagnis, auf die Uneigennützigkeit eines Feindes zu rechnen, indem man sich ihm ausliefert, und ist doch zugleich die einzige mögliche Spekulation, denn Macht und Truppen sind so ungleich, dass jeder Gedanke an Fehde ein militärischer Wahnsinn wäre, der an politischen Selbstmord grenzen würde.
So wird der Vertrag abgeschlossen und feierlich beschworen. Anschließend kehrt die Fürstin nach Brabant zurück. Will sie nicht mitansehen, wie Fremde das Erbe ihres Kindes verwalten? Heinrich der Erlauchte hält sich in Hessen stark zurück. Die Vertrauten Sophias bleiben in ihren Ämtern. In Thüringen ist es anders. Das wird sich der Markgraf nicht mehr entreißen lassen. Der Besuch der Witwe in ihrem einstigen Herzogtum dauert über ein Jahr. Sie schaut nach dem Grab ihres Gatten, ordnet ihren Witwenbesitz, kümmert sich um das Elisabethen-Hospital, welches sie in Löwen gestiftet hat, urkundet aber auch einmal für Deutschhaus und Ordensspital in Marburg. Es dürfte in jene Zeit gehören, dass sie einem kunstfertigen Goldschmied des Maas-Landes den Auftrag erteilt, auf ihre Kosten die letzten Schmuckleisten für den herrlichen Reliquienschrein anzufertigen, welcher die Gebeine ihrer Mutter birgt. Doch spätestens im August 1252 rufen sie schlimme Nachrichten in die alte Heimat zurück. Mainz rüstet, um sich die Kirchenlehen in Hessen notfalls mit Gewalt anzueignen. Erzbischof Gerhard schließt mit mehreren Grafen und edlen Herren Soldverträge ab, die sich in gleicher Weise gegen Heinrich den Erlauchten wie gegen Sophia richten. Aus weltlichem Grund verhängt der vornehmste geistliche Kurfürst des Reiches über sie den Kirchenbann, ungeachtet der früheren päpstlichen Abmahnungen. Zwar wird die Exkommunikation durch einen apostolischen Legaten umgehend aufgehoben. Aber die kriegerische Bedrohung bleibt. Da sich der Wettiner bezüglich Hessens nicht weiter engagiert, muss Sophia durch ihren persönlichen Einsatz die Rechte des Sohnes verteidigen. Die Passivität Heinrichs des Erlauchten gegenüber Mainz ist erschreckend, ja verdächtig. Nimmt der „Beschützer des Kindes von Hessen" seine Pflichten nicht wahr? Er verfolgt die eigenen Ziele!
Der neue Römische König, Sophias Verwandter Wilhelm von Holland, baut nach dem Abzug des staufischen Konkurrenten Konrad IV. nach Italien seine Stellung in Deutschland weiter aus. Diesem Ziel dienen die glanzvolle Nachwahl durch zahlreiche Fürsten, die Hochzeit mit einer Tochter des Herzogs Otto von Braunschweig (- der allerdings wenige Monate später stirbt -), mehrere Bündnisverträge und zahlreiche Lehnserneuerungen. Mitte April 1252 hält der Herrscher einen Hoftag zu Merseburg. Vor ihm erscheinen der Erzbischof von Magdeburg und der Markgraf von Meißen, um die Feudalbande neu zu knüpfen. Die lediglich chronikalisch überlieferte Nachricht ist bezüglich des Umfanges der Belehnung unklar, aber bald darauf bezeichnet sich Heinrich der Erlauchte in seinen Urkunden als „Landgraf von Thüringen". Damit wären - ungeachtet der „Eisenacher Richtung" und der vormundschaftlichen Anstandspflichten - die Rechte Sophias und ihres Sohnes einfach beiseite geschoben! Abermals verhandelt Sophia, trifft den Vetter auf der Wartburg. Es scheint, als könne ein Konflikt vermieden werden. Doch das Misstrauen ist nicht mehr auszuräumen.
Es erhält neue Nahrung, als zwei Jahre später alle Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Markgrafen von Meißen und dem Kurfürsten von Mainz im Vertrag von Ottstedt (Landkreis Weimar) geschlichtet werden. Heinrich der Erlauchte erringt auch hier einen vollen Sieg: Erzbischof Gerhard verleiht dem Wettiner sämtliche thüringischen Kirchenlehen, wie sie vordem Heinrich Raspe besaß. Doch die Rechte des inzwischen zehnjährigen Mündels bleiben unberücksichtigt; in zwei Jahren wird nach fränkischem Brauch die Vormundschaft enden; für diesen Zeitpunkt wird lediglich mit mehrdeutigen Worten bezüglich des Feudalbesitzes im Hessischen, woran der Markgraf uninteressiert ist, eine Nachverhandlung vage ins Auge gefasst. Thüringen stellt dagegen für Heinrich den Erlauchten keinen Diskussionsgegenstand mehr dar. Sophia hat allen Grund, sich betrogen zu fühlen. Es ist keine Überempfindlichkeitsreaktion, dass sie sich seit dem 14. Juli 1254 plötzlich wieder „Landgräfin von Thüringen und Herrin Hessens" in den Urkunden nennt. Jetzt wird sie kämpfen!
Das Datum ihrer ersten Urkunde mit dem wiederaufgenommenen „Anspruchstitel" ist aufschlussreich. Einen Tag zuvor hat sie die elfjährige Tochter Elisabeth mit Herzog Albrecht von Braunschweig vermählt, möglicherweise auch schon die Ehe ihres Sohnes mit der Schwester des Bräutigams in Erwägung gezogen. Bei der bevorstehenden Auseinandersetzung, zunächst mit Kurmainz, stellt sich ihr die Blüte des hessischen Adels zur Verfügung, aber auch mancher Ritter aus Brabant. Der Schwiegersohn übernimmt den Oberbefehl. Sophia verpfändet ihm Biedenkopf (nordwestlich von Marburg) und überweist ihm stattliche Einkünfte; das Opfer muss ihr bitter schwergefallen sein. Doch es zahlt sich aus: Hauptkriegsschauplatz ist das nördliche Thüringen. Albrecht von Braunschweig stößt unweit von Bollstädt (bei Mühlhausen am Harz) auf das vom Mainzischen Eichsfeld aus operierende gegnerische Heer, welches vom Grafen von Eberstein geführt wird und bei dem sich Erzbischof Gerhard befindet. Er zersprengt es völlig. Beide Führer werden gefangengenommen. Den Grafen hängt man in maßloser Erbitterung an den nächsten Galgen; den Kurfürsten bringt man nach Braunschweig. Erst nach Entrichtung eines gewaltigen Lösegeldes und Abtretung einer strategisch wichtigen Burg kommt er auf Betreiben des inzwischen neuerhobenen Römischen Königs Richard von Cornwall im Januar 1257 wieder frei. Was bedeuten hier noch Krone, Reich und Reichsrecht? In der Sächsischen Weltchronik reimt man:
„Mehr als ein Jahr war vergangen,
seit der Bischof ward gefangen;
daß die Freiheit er erhält,
zahlt der König Richard Geld.
Darauf gibt ihn frei sogleich
der edle Fürst so tugendreich
für wohl zehentausend Mark
und für seine Festung stark.“
Die Verse werfen auf die allgemeine politische Situation ein Schlaglicht: Im Verlauf des 13. Jahrhunderts verlieren - aufs Ganze gesehen - die geistlichen Reichsfürsten erheblich an Macht; das Schwergewicht liegt hinfort bei einigen weltlichen Großen. Und das Königtum bezahlt die Zeche. Hier ist es - im großen deutschen Interregnum (1254-1273) - der Ausländer, welcher damit die Stimme des gefangenen Kurfürsten für seine Wahl erkauft. Geld regiert die Welt, in viel stärkerer Weise als in den wirtschaftlich rückständigen Zeiten von Früh- und Hochmittelalter. Übrigens sind es in Wirklichkeit „nur" achttausend Mark, nach damaliger Kaufkraft eine Millionen-Summe. Zu der Burg - es ist Gieselwerder im heutigen Landkreis Hofgeismar (Hessen) - gehört auch das umliegende Gebiet; Mainz hatte den Komplex erst vor zwei Jahrzehnten käuflich erworben, so dass keine Rechtsansprüche Sophias und ihres Sohnes verletzt werden.
Der Knabe ist im Vorjahr nach dem Brauch der Zeit mit zwölf volljährig geworden; aber das bedeutet natürlich noch keine eigene Geschäftsfähigkeit. Sophia handelt für ihn. Jetzt soll ja das Gespräch über die Zukunft Thüringens mit Heinrich dem Erlauchten neu aufgenommen werden. In Eisenach wird es geführt. Was der Chronist Wigand Gerstenberg darüber berichtet - aus dem Abstand von zweihundert Jahren, doch nach älteren Quellen -, wird leider in seiner Glaubwürdigkeit durch die Erzählfreude dieses Autors gemindert; wir besitzen keine Möglichkeit einer Gegenkontrolle. Immerhin entspricht es den charakterlichen und rechtlichen Gegebenheiten sehr genau.
Ein Erfolg der Herzogswitwe steht am Anfang: Sie gewinnt die thüringische Residenzstadt: „Dann zog Frau Sophia mit ihrem Sohn bis vor Eisenach und befahl, ihr die Stadt zu öffnen. Aber als ihr nicht aufgeschlossen wurde, da ging sie ans Tor, stiess und trat dagegen. Und sie nahm eine Axt und hieb selbst in das Georgstor, so dass man die Spuren der Schläge noch nach über zweihundert Jahren in dem Eichenholz sieht." Das ist nicht nur aggressiver Ausdruck einer leidenschaftlichen Persönlichkeit, sondern besitzt zugleich rechtliche Relevanz: Die Besitzergreifung einer Stadt vollzieht sich damals „mit Aushauen eines Spans am Tor und mit dem Befehl, die Glocken zu läuten". Doch hören wir weiter auf Wigand Gerstenberg: „ Und sie erhob so grossen Jammer, dass die Bürger in ihrem Gerechtigkeitsgefühl ergriffen wurden, denn sie wussten genau, dass ihr Sohn der nächstberechtigte Erbe war, und sie liessen sie ein und leisteten ihr die Huldigung." Aber damit stockt bereits die Eroberung Thüringens. „Frau Sophia wäre gern weiter gezogen, bis vor die anderen Städte, doch sie hatte dazu nicht genug Kriegsvolk. Denn sie legte eine Besatzung in die Stadt Eisenach, und dadurch wurde die Schar ihrer Reisigen zu klein. Deshalb ging sie nach Hessen zurück und holte sich beim Bischof von Mainz Hilfe und verpfändete ihm dafür die Stadt Wildungen [heute: Bad Wildungen/Waldeck] um siebenhundert Mark." Wie sich die Fronten plötzlich verkehren! Hofft Kurfürst Gerhard, seine beiden Gegner würden sich gegenseitig schwächen? Er hat das Ziel noch nicht aufgegeben, die Kirchenlehen sowohl in Hessen wie in Thüringen zugunsten des Hochstiftes einzuziehen. Übrigens lässt sich der Chronist hier einmal genauer kontrollieren: Wildungen geriet tatsächlich bald nach der Jahrhundertmitte in erzbischöflichen Pfandbesitz, aus welchem es Sophias Nachkommen mehrfach zurückforderten, aber nicht wiedergewinnen konnten.
Mit dem durch Mainzische Truppen vergrößerten Aufgebot, angeblich verstärkt durch einige Ritter aus Brabant unter persönlicher Führung des Stiefsohnes, Herzog Heinrichs III., nimmt Sophia den Kriegszug gegen Thüringen wieder auf. Doch auch Heinrich der Erlauchte hat inzwischen gerüstet. Beide Seiten scheinen gleich stark. So beginnt man Verhandlungen und diskutiert die Möglichkeiten einer friedlichen Übereinkunft: „Falls der Markgraf in Thüringen zwanzig edle und fromme Rittersleute findet, die mit ihm zusammen einen feierlichen Eid auf Gott und die Heiligen schwören, dass er dieses Land mit größerem Recht als der junge Herzog von Brabant (- das `Kind von Hessen'-) erbt, so soll dieser fortan nur noch Herr in Hessen sein und sich als Landgraf zu Hessen bezeichnen." In Eisenach - nach Gerstenberg in der Katharinenkirche, nach einer älteren, Erfurter Quelle in der Dominikanerkirche - veranstaltet man diesen merkwürdig archaischen religiösen Entscheidungsakt über eine territorialpolitische und erbrechtliche Alternative, der in seiner geschichtlichen Verspätung damals nicht mehr „funktionieren" kann: „Nun hegte Frau Sophia die starke Zuversicht, dass der Markgraf keine zwanzig Herren finden könnte, die mit ihm zusammen einen so schändlichen Meineid schwören würden.... Und als der vereinbarte Termin herannahte, zog die Herzogin Frau Sophia mit ihrem Sohn wieder nach Eisenach und brachte eine Rippe ihrer Mutter mit, der heiligen Elisabeth; auf diese sollte der Markgraf den Schwur ablegen." Die Wahl der Reliquie ist wohlbedacht: Nicht eine „neutrale" Person aus dem Kreis der Seligen Gottes soll das Verfahren überwachen und mit ihrem Zorn etwaigen Meineid verfolgen, sondern diejenige Heilige, von welcher zu erwarten ist, dass sie in ganz besonderer Weise für Sophia Sorge trägt! „Da sprach der Markgraf lachend zu seinem Herren: `Die Herzogin, meine Base, glaubt nicht, dass ich sie aus Thüringen vertreiben kann, solange sie eine Rippe ihrer Mutter besitzt.' Und er ging hin, legte seine Finger auf die Rippe, die in ein reines weisses Tuch gehüllt war, und schwur zu Gott und seinen Heiligen. Anschliessend gingen die anderen zwanzig Rittersleute hin und taten das gleiche. Als Frau Sophia das sah, schlug sie entsetzt die Hände zusammen und zerriss lautjammernd ihre Handschuhe in vier Stücke, und solange sie lebte, klagte sie vor Gott und aller Welt über die Treulosigkeit und Falschheit des Markgrafen von Meissen. Und sie widersprach den Eiden und wollte sich nicht an die Abmachung halten."
Das Zerreißen der Handschuhe bedeutet zugleich Eidesschelte und Fehdeansage. Die temperamentvolle Frau wirft die Fetzen Heinrich dem Erlauchten vor die Füße; der Krieg in Thüringen erneuert sich. Abermals greift der Schwiegersohn Albrecht von Braunschweig auf seiten Sophias in den Kampf ein. Aber gleichzeitig wendet sich auch der neue Erzbischof von Mainz Wernher von Eppstein gegen die Herzogswitwe. Er belegt sie mit dem Kirchenbann und verhängt über die Gebiete Hessens, wo man ihr anhängt, das Interdikt, die örtliche Sakramentensperre. Doch keine Seite erringt einen größeren Erfolg. So einigen sich Sophia und Wernher schließlich im Vertrag von Langsdorf (Kreis Giessen). Unter Vorzugsbedingungen wird das „Kind von Hessen" für die umstrittenen Kirchenlehen Vasall des Erzbischofs von Mainz. Es ist dem Kurfürsten nicht gelungen, die unmittelbare Verwaltung durch das Hochstift herbeizuführen. Sophia und ihr Sohn Heinrich haben sich durchgesetzt. Die feudale Abhängigkeit lockert sich rasch; auf der Karte erscheint ein neues Territorium mit altem Namen: die Landgrafschaft Hessen. Die Rangbezeichnung ist von Thüringen entlehnt. Siebzehn Jahre nach dem Tode der streitbaren Fürstin, die ihrem Kinde Hessen erkämpfte, erfolgte die endgültige Anerkennung durch König Adolf und die Reichsstände: 1292 wird Hessen zum Reichsfürstentum erhoben. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges wird hier das Haus Brabant regieren.
Anders in Thüringen! Anfänglich sind die Aussichten für Sophias Partei nicht übel. Sie wird weiterhin von Herzog Albrecht von Braunschweig geführt, obwohl soeben dessen Gemahlin Elisabeth kinderlos gestorben ist; es spricht wohl für alle Beteiligten, dass der Welfe trotzdem im Namen der Schwiegermutter noch das Schwert zieht. Doch er weiß seine Chancen nicht voll zu nutzen, soweit er auch ins gegnerische Land vorstößt. Und nur sechs Wochen nach dem Vertrag von Langsdorf, mit welchem der Krieg im Hessischen endet, gerät er bei Beesenstedt (nordwestlich von Halle an der Saale) in einen Hinterhalt. Sein Heer wird völlig vernichtet, er selbst gefangengenommen. Der Schlachtort liegt dicht bei der Burg Wettin, nach welcher sich das Geschlecht Heinrichs des Erlauchten nennt. Die Niederlage bedeutet die Entscheidung. Thüringen verbleibt dem Markgrafen. Nur gegen dieses Zugeständnis, eine hohe Geldzahlung und die Abtretung einiger Ortschaften kommt der Braunschweiger wieder frei. Man nimmt es als Gottesurteil hin. Für Sophias Rechte auf das väterliche Erbe kämpft hier niemand mehr. So einigen sich im Dezember 1264 alle am Krieg Beteiligten auf einen Frieden, der die bestehenden Verhältnisse festschreibt. Der hessisch-thüringische Erbfolgekrieg ist damit zu Ende gegangen.
Eine Witwe ohne eigene Hausmacht hat ihn geführt, streitend für den einzigen Sohn in der festen Überzeugung, dass das Recht auf ihrer Seite stehe. Jetzt ist Sophia vierzig, nach den Maßstäben der Zeit eine alte Frau. Ihr bleiben nur die Schwester in Kloster Altenberg, zu der sich die Verbindungen deutlich intensivieren, und der Sohn, für den sie alles getan. Und er lohnt es ihr! Die spröden Urkunden lassen erkennen, mit welcher Zuneigung Heinrich „das Kind" - denn so hat die Nachwelt noch den gereiften Mann benannt - immer wieder der Mutter begegnet. Auch Adelheid von Braunschweig, die Schwester von Sophias Schwägerin Helene und ihrem Schwiegersohn Albrecht, die sie dem Sohn als Gattin zugeführt hat, umhegt sie mit liebendem Dank. Das erste von sieben Kindern des Paares ist eine Tochter. So naheliegend es aus politischen wie religiösen Gründen wäre, diese auf den Namen Elisabeth zu taufen, - die Eltern entscheiden sich für Sophia. Die Großmutter, nach welcher das Mädchen benannt wird, lebt in Marburg, das ihr mit allen Rechten und Einkünften als Alterssitz zugewiesen ist. Sie behält ihren eigenen, kleinen Hof. Bisweilen übernimmt sie Schlichtungen oder Besitzabgleichungen, die dem Frieden dienen. Ihr Beichtvater ist immer noch jener Kaplan Walther. Sie urkundet für die Herren des Deutschritterordens sowie für mancherlei Klöster und Kirchen der näheren und weiteren Umgebung. Manchmal besucht sie die Schwester in Kloster Altenberg. Und wie der Sohn ihre Schenkungen bestätigt, so hängt sie wiederholt ihr Siegel an seine Verfügungen.
Es ist ein neues Siegel. Die Herzogswitwe hat sich einen anderen Stempel schneiden lassen, denn der alte würde mit seinem Anspruch auf das thüringische Erbe nur schmerzliche Erinnerungen wecken oder als friedenstörende Provokation missverstanden. Das zweite Siegel macht keine politischen Aussagen. „Tochter der heiligen Elisabeth, einstmals Herzogin von Brabant" lautet die Umschrift. Das Stempelbild enthält eine Lebensdeutung: Sophia und ihr einziger Sohn knien zu Füßen der nie recht gekannten heiligen Mutter und bitten um ihren Segen.
In Sankt Elisabeth zu Marburg haben die Landgrafen von Hessen bis zur Reformation die letzte Ruhe gefunden. Doch Sophia ist nicht in dieser Kirche bestattet. Als sie am 29. Mai 1275 starb, wurde die Leiche nach Brabant gebracht. Sophia hatte die Verbindung nach Löwen nie aufgegeben und nach dem frühen Tod ihres Stiefsohnes sogar Heinrich das Kind bewogen, zeitweilig als „Schützer und Protektor" die Obhut über seine unmündigen Neffen zu übernehmen. Sie hatte die Einkünfte von ihrem Witwengut eingezogen und auch in Brabant Kirchen, Hospitäler und Klöster beschenkt. Nun wurde sie in der Abtei Villers an der Seite Heinrichs Il. feierlich bestattet, siebenundzwanzig Jahre nach dem Tode des Gatten.
Wir kennen Sophias Sterbetag aus dem Gebetsbüchlein ihrer Schwester Gertrud, der Meisterin von Kloster Altenberg, das sich heute in der Schlossbibliothek von Aschaffenburg befindet. Es ist ein köstliches Bändchen in Kleinformat, herrlich geschrieben und von einem trefflichen Miniaturenmaler ausgeziert mit Initialen und Rankenwerk. Vor einem Psalter mit ergänzenden Bibelstellen, die sich auf Tod und Errettung beziehen, enthält das nur handgroße Buch ein Kalendarium, in welches die Besitzerin eigenhändig die Todes-Daten der engsten Verwandten eingetragen hat, um ihrer im Gebet zu gedenken. Lediglich die Mutter fehlt; als kanonisierte Heilige bedarf sie nicht mehr der Fürbitte. Alle Personen werden durch ihre politische Rolle erläutert: „Heinrich, Landgraf und Römischer König", „Konrad, Landgraf und Deutschordensmeister", „Gertrud, Königin von Ungarn«... Nur die Schwester wird ohne eigenen Titel aufgeführt: "Sophia, Tochter der heiligen Elisabeth."
Sogar hier scheint die Erinnerung zu verwehen an das, was Sophia selbst war. In Marburg fehlte ihr Grab. Nicht auf sie, sondern auf ihre Mutter bezogen sich generationenlang die Landgrafen, wenn sie auf ihre Siegel schreiben ließen:„... Enkel, ... Urenkel, ... Ururenkel der heiligen Elisabeth ..." Erst im siebzehnten Jahrhundert gab wieder einmal ein Herrscher Hessens seiner Tochter den Namen Sophia, - es war übrigens bereits das siebte Mädchen, welches ihm die Gemahlin schenkte! Landgraf Moritz wusste indessen mehr als andere über die eigene Geschichte; mit gutem Grund nannte man ihn „den Gelehrten".
Sonst blieb Sophia vergessen. Und doch war sie als Fürstin und Fürstenmutter die bedeutendste Frau ihres Hauses und vielleicht ihrer ganzen Zeit. Ihr Werk überdauerte; es ist die Landgrafschaft, das spätere Großherzogtum und Kurfürstentum, das heutige Bundesland Hessen.
Aus: Werner Goez: Lebensbilder aus dem Mittelalter. Die Zeit der Ottonen, Salier und Staufer. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, 1998, S. 480 – 498. Wir bedanken uns bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft für die freundliche Genehmigung zum Nachdruck.