Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart  Jg. 8 (2007), Heft 6


 

Thomas Schärtl: Glaubens-Überzeugung. Philosophische Bemerkungen zu einer Erkenntnistheorie des christlichen Glaubens, Aschendorff Verlag, Münster 2007, VIII/ 409 Seiten, ISBN 978-3-402-00431-9, 27,60 €

Thomas Schärtl (=Sch.) verfolgt in seiner, im akademischen Jahr 2006/07 von der Philosophischen Fakultät S. J. der Hochschule für Philosophie in München angenommenen Habilitationsschrift, die Absicht „eine Erkenntnistheorie des religiösen Glaubens“ (III) zu schreiben. Die in vier Teile aufgegliederte „Anfrage" stellt ein Analogon zu einer philosophischen Erkenntnistheorie dar. Eine philosophische Erkenntnistheorie müsste in den Augen des Autors „mit dem Kapitel ,Erkenntnisskepsis’ und ,Naturalisierung von Erkenntnis’ beginnen“, bevor „über die Frage nach der Möglichkeit des Erkennens“ zu den „Erkenntnisquellen“ vorgedrungen werden kann, um schließlich in eine etwaige „Wahrheits- und Realismusthematik“ einzusteigen (IV).

Durch diese Vorgehensweise inspiriert handelt der Verfasser (=Vf.) in einem ersten – dem quantitativ betrachtet, kürzesten – Teil über „atheistische und reduktionistische Anfragen“ (S. 3-46). Dabei dienen ihm im einleitenden Kapitel „Die Unverständlichkeit des Theismus“ (S. 3-24) die Ausführungen des amerikanischen Philosophen Kai Nielsen, der als „Exponent eines Gentleman-Atheismus“ (Vgl. S. 3) gesehen wird, als Ausgangs- und Bezugspunkt für weitere Überlegungen. Sch. sieht Nielsen als Verfechter der These, dass die Rede von „Gott“ sinnlos oder falsch sei. (Vgl. S. 7). Dabei verwende Nielsen einen Vernunftbegriff, der sich an Fallibilismus und Pragmatismus orientiere (S. 9) und davon ausgehe, dass die Ausdrücke des reflektierten Theismus durch ihre Inhaltsleere eben nicht veri- oder falsifizierbar seien (S. 7). Dagegen wendet Sch. mit Verweis auf Wittgenstein und Kreiner ein, dass einerseits neben dem Verifikations- auch das Gebrauchsprinzip bestehe, welches dem Faktum der Bedeutungshaftigkeit eines Ausdruckes schon in praxi in der Sprachverwendung gerecht zu werden scheine (vgl. S. 17f.) und andererseits es sehr wohl prinzipiell eine Möglichkeit gebe, „wie der Theismus dem Verifikationsprinzip gerecht werden könnte“ (S. 19), nämlich durch das Konzept der „eschatologischen Verifikation“ (vgl. S. 18f.). Diese und weitere Argumente, die u. a. gegen die Ausschließlichkeit von raumzeitlichen Identifikations- und Individuationskriterien (S. 19f.) und gegen das „weltanschaulich“ gefärbte Erklärungsprimat des Naturalismus (S. 22f.) angeführt werden, lassen den Vf. schließlich wohl begründet dafür votieren, dass die „Unverständlichkeit des Theismus nicht einfach unterstellt werden kann“ (S. 24). Die Einlassung auf das zurzeit wohl gängigste naturwissenschaftliche Erklärungsmuster evolutionstheoretischer Provenienz, im zweiten Kapitel des ersten Teiles (S. 25-46), erscheint unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Autors einleuchtend und konsequent. So stellt sich gleichsam die Frage nach der Leistung von evolutionstheoretischen Totalerklärungen (S. 33ff.). Mit Rekurs auf Kambartel zeigt Sch., durchaus zurecht, auf, dass wenn die Evolutionstheorie, die im eigentlichen Sinne „das Wie und Wodurch einer Entwicklung in einem weitmaschigen und auf die Betrachtung der materiellen Bedingungen des Lebens fokussierten Sinne“ (S. 35) zum Thema hat und nicht – zumindest ohne in Verdacht einer Zirkelhaftigkeit in der Argumentation zu gelangen –, auf Geltungsfragen eingehen kann, (vgl. S. 36f.) dies trotzdem versucht, zum Scheitern verurteilt ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist jener, den die Philosophie schon des Längeren gegen die Ansprüche der Neurobiologen und Hirnforscher à la Singer moniert. In der geäußerten Kritik wird die strukturelle Verschieden- und Unvereinbarkeit der dritten grammatikalischen Person – womit die evolutionäre Religionstheorie, Neurobiologie und auch die Hirnforschung arbeiten –, mit der subjektiven Erlebniskomponente, die sich durch die Erste-Person-Perspektive ausdrücken lässt, konstatiert. „Evolutionstheoretische, ja generell naturalistische Erklärungsmodelle kranken an einer Ausbildung der Ich-Perspektive“ (S. 39), so der Autor. Als Konnex bzw. „begriffliche Annäherung“ oder auch „Zueinander von Evolutionstheorie und Religion“ (S. 43) stellt Sch. den Ansatz von Söling und Voland vor. Darin wird berücksichtigt, dass zur „Beschreibung des Menschen auch seine biologische Selbstbeschreibung gehört“ (ibid.), was aber nicht heißen soll, dass der Mensch hinreichend durch diese erfasst werde. Es kommen vielmehr „verschiedene Ebenen von Erklärung“ zum Tragen, die auch der Frage nach Bewußtsein und Geistigkeit gerecht werden – in welchen ja erst die Frage nach dem Sinn von Religion richtiggestellt werden kann (vgl. S. 44).

Im zweiten Teil (S. 49-142) richtet der Autor sein Augenmerk auf die Frage nach „der Zulänglichkeit des Theismus“. Ganz im Sinne seiner sprachphilosophisch-analytischen Orientierung werden im ersten Kapitel (S. 49-108) die Postulate der negativen Theologie, die grob gesagt auf ein „Nescio“ (S. 55) in Bezug auf christlich dogmatische Grundsatzfragen wie z. B. „Wie kann es sein, dass Gott als ewiges Wesen in der Zeit handelt?“ (S. 54) reduzierbar sind, mithilfe sprachlogischer Methoden vom Vf. zu destruieren versucht. Es gelingt der Nachweis, dass auf Basis dieses Zugangs, „eine radikal negativ-theologische These nicht haltbar ist.“ (S. 105) Das zweite Kapitel (S. 109-142) handelt von der „Instanz religiöser Erfahrung“. Zu Beginn wird der Begriff der „religiösen Erfahrung“ in den, „der Gotteserfahrung“ transformiert, um „fundamentaltheologische und religionsphilosophische Begründungsstrategien, die den „Realitätsgehalt der Rede von Gott“ (S. 112) zu klären suchen, zu etablieren. Diese „Gotteserfahrung“ so Sch. weiter, „muss also zeigen, dass es für den Ausdruck ,Gott‘ einen Referenten (einen Bezugsgegenstand im weitesten Sinne)“ (S. 113) gibt. Um dies zeigen zu können, ist es jedoch notwendig, den Begriff der Erfahrung, zu eruieren (Vgl. S. 114ff.). Dazu werden vier Modelle vorgestellt, die die „zweimal zwei gegenläufigen Aspekte“ von „Punktualität und Linearität“ und „Egalité und Elite“ in unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigen (vgl. S. 115ff.). Als Vertreter des zweiten, „egalitär-linearen“ Modells der „allgemeinen Lebensführung“ wird zurecht Karl Rahner angeführt (vgl. S. 119ff.). Jedoch bleibt zu konstatieren, dass selbst eine weitere Spezifizierung in „subjektiv – objektiv und entgrenzend – spezifizierend“ (S. 125f.) der grundsätzlichen Frage nach der Begründungsleistung von Erfahrungen nicht gerecht werden kann. Phänomene wie Irritabilität (vgl. S. 130) sprechen gegen die Verlässlichkeit religiöser Erfahrung, sodass sich dem Autor folgend für die Beurteilung der Begründungsleistung religiöser Erfahrung ein eigenartiges Bild ergibt – nur jene Art von religiöser Erfahrung, die verallgemeinerbar ist, d. h. die größte „Zugänglichkeit“ (S. 134) besitzt, kommt (wenn überhaupt) für die Beurteilung infrage. Der Vf. verschweigt akademisch redlich auch nicht, dass schon jede Erfahrungsart von einer divergenten Einbettung in ein dementsprechendes Weltbild lebt. „Wo das entsprechende Weltbild fehlt, so der Autor, „kann der sich öffnende Pfad [hin zur religiösen Erfahrung, J. K.] so namenlos bleiben, dass ich ihm entweder nur stumm zu folgen vermag, […] oder dass ich in meiner kognitiven Freiheit beschließe, diesem Pfad eben nicht weiter zu folgen“ (S. 135). Abschießend geht Sch. auf die Schrift De visione dei, des (spätscholastischen) Theologen und Philosophen Nikolaus von Kues (1401 – 1464) näher ein (S. 136ff.). Diskutiert wird hierbei der Kusanische Ansatz von „Liebes- und Aufnahmefähigkeit“ (S. 140) mit welchem, dem Autor zufolge, versucht wird dem Spannungsverhältnis von egalitärer und elitärer Erfahrung gerecht zu werden (vgl. S.  140ff.).

Die letzten beiden Teile stellen nicht nur zentrale philosophische Problembereiche der Erkenntnistheorie, wie die Frage nach Wissen (S. 221ff.) und Wahrheit (u. a. S. 312ff.) in den Mittelpunkt der Betrachtung, in ihnen wird auch der für Sch. im Zentrum der Arbeit stehende Gedanke, „der um den Begriff der ,Überzeugung’ kreist“ (IV, vgl. auch S. 178ff., S. 269ff.), realisiert.

Im dritten und zugleich längsten Teil (S. 145-288) handelt der Vf. im ersten Kapitel (S. 145-180) „vom Gebot der Universalisierung von Geltungsansprüchen, ausgehend von der Grammatik des Ausdrucks ,Gott‘“ (S. 180). Er bedient sich eines auf thomistischem Gedankengut aufbauenden Ansatzes, wenn er die sog. Theorie der Supervenienz (Vgl. S. 149) aufgreift. Es gelingt ihm überzeugend, mit Rekurs auf Lindbeck et al., zu zeigen, dass sich die grundsätzliche Schwierigkeit in epistemischer Hinsicht für den christlichen Theismus in der Spannung von „Subjektivität und Objektivität“ (Vgl. S. 167) manifestiert. Dieses Spannungsfeld gilt es zu überwinden, wenn man den „Universalitätsanspruch des christlichen Theismus trotz seiner ,Partikularität‘“ (S. 172) einlösen möchte. Wie dies gehen kann, weist Sch., wenn er Hegel referierend, meint „das Partikulare kann nur dann universal gelten, wenn es alle anderen Partikularitäten begrifflich zu umgreifen vermag“ (S. 173), auf. Die in Kapitel zwei (S. 181-212) aufgeführten Überlegungen zur „Eigenart religiöser Überzeugungen“ werden dahingehend entwickelt, dass sie als Ansatzpunkt gegenüber der althergebrachten Dogmatik der Epistemologie, in Bezug auf den Glauben nur mit den Termini „Glauben“ und „Wissen“ zu operieren, gewertet werden können. Hilfestellung bieten ihm die Ansätze von McClendon und Smith, die dem Autor folgend, gezeigt haben „dass sich das Äußern von Überzeugungen als confessorischer Sprechakt darstellen lässt, der den Bedingungen von Sprechakten überhaupt unterliegt“ (S. 204). Dies lässt Sch. dafür plädieren, dass „Überzeugungssysteme ad intra als ,wahr‘ bzw. ,gültig’ eingestuft werden dürfen, wenn es eine Kommunikationsgemeinschaft gibt, die für sie als Bürge auftritt“ (S. 205). Der Entwurf, wenn man so will, wird anhand einer Auseinandersetzung mit dem prominenten Ansatz Alvin Plantigas (vgl. S. 213-244) im dritten Kapitel (S. 213-268) zu festigen gesucht. Das vierte Kapitel (S. 269-288) dient u. a. dem Aufweis, dass im Gegensatz zu Plantigas Aquin/Calvin-Modell in „WITTGENSTEINs Weltbildkonzept die Plastizität und Dynamik von Begründungsansprüchen und Begründungsleistungen besser herausgestellt werden“ (S. 265).

Der vierte, abschließende Teil (S. 291-388) trägt den Titel „Wahrheit und Wirklichkeitsbezug“. Im ersten Kapitel (S. 291-324) fragt sich der Autor ob „Glaubenssätze unfehlbar sein können“ (Vgl. S. 291). Dazu erörtert er die Frage nach dem, was Sätze sind und der Ausdruck „unfehlbar“ bedeutet (S. 293 ff.). Schließlich bietet er die Conclusio an, dass Sätze aus interner Perspektive unfehlbar sein müssen, „wenn sie basale Propositionen, die den begrifflichen, ontologischen und theoretischen Rahmen eines Satzsystems abstecken, ausdrücken“ (S. 321). Das zweite und zugleich letzte Kapitel (S. 325-388) bietet eine sprachphilosophisch-logische Auseinandersetzung mit der eucharistischen Wandlung als, wie Sch. meint, „,Wetzstein’ einer Reflexion auf die wirklichkeitssetzende Kraft der Glaubensüberzeugung“ (S. 325 ff.).

Fazit: Mit dieser professoralen Schrift (man bedenke die gezählten 918! Fußnoten), die luzid in der Ausarbeitung und stringent in der Argumentationsweise ist, führt  Schärtl dem Leser durch das ganze Werk hindurch seine Vertrautheit mit dem bearbeiteten Themenkomplex vor. Dass die über weite Teile strenge sprachphilosophisch-logische Auseinandersetzung mit vorliegender Thematik nur einen Weg darstellt, sich mit dem Thema zu beschäftigen, der freilich nicht von allen Theologen geteilt wird – werden kann – und somit die Aussagekraft der vorgebrachten Argumente im Vorhinein beschränkt, tangiert die Qualität des Buches in keiner Weise. Zudem kann die Tatsache, dass der Autor in den einzelnen Studien unterschiedliche Ausgangspunkte wählt (vgl. Klappentext) sowohl als positiver Beleg für seinen innovativen Ansatz einerseits als auch als eher negativer Beleg für das Fehlen eines, sich durch die Publikation ziehenden roten Fadens, gesehen werden, obwohl zugegebenermaßen, die in den Kapiteln aufgeworfenen Themen sich wechselseitig ineinander widerspiegeln. Dass der Autor es verabsäumt hat, ein Abkürzungsverzeichnis für die zitierten Fachzeitschriften anzuschließen, wirkt störend. Es scheint zwar für die angesprochene Kollegenschaft vergleichsweise einfach zu sein, Abkürzungen wie MphS oder ZphF zuzuordnen, erschwert jedoch dem Nichtfachmann zusehends eine akademisch redliche Auseinandersetzung. Ein Glossar für verwendete logische Spezifika wäre ebenso angebracht gewesen. Auf kleinere orthografische Mängel, wie fehlende Minuskeln in „Ebee“ bzw. „Evolutionsrozesses“ auf Seite 31 oder eine Vokalvertauschung bei „unterschieden“ auf Seite 63, sei nur nebenbei verwiesen, da wohl keine Arbeit von solchen Mängeln restlos befreit werden kann. Diese Publikation hat und wird überwiegend in akademischen Fachkreisen ihre Leserschaft finden, was wohl auch in der Absicht des Autors liegen mag, scheint jedoch als Lektüre für den Laienstand ungeeignet zu sein.

Jürgen Koller

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